- Von Oliver Lepold
- 13.04.2021 um 11:25
Je nach Status und Bundesland haben Beamte ein Anrecht auf individuelle Beihilfe zu ihrer Gesundheitsversorgung. Dieser vom Dienstherren getragene prozentuale Anteil liegt meist bei 50 oder 70 Prozent. Für die übrigen Kosten muss der Beamte sich eigenständig versichern. Hier sind die wichtigsten Vorteile, die für die Wahl eines Beihilfetarifs der PKV für Beamte sprechen:
1. Bessere Leistungen
Von einem regulären über einen komfortablen bis hin zu sehr gutem Absicherungsstandard bieten private Beihilfetarife das ganze Spektrum. Schon ein einfacher PKV-Tarif erweitert den Versicherungsschutz der GKV und bietet damit eine bessere Absicherung für ihre Kunden.
2. Dauerhafte Leistungsgarantie
Während der Leistungsumfang der GKV nicht garantiert ist und jederzeit vom Gesetzgeber geändert werden kann, gilt das Leistungsversprechen der PKV lebenslang. Weder Gesetzgeber noch Versicherer dürfen Kürzungen vornehmen.
3. Absicherung von Angehörigen
Ehe- und Lebenspartner haben ebenso wie Kinder Anspruch auf Beihilfe, wenn sie kein oder kaum eigenes Einkommen haben und nicht in der GKV pflichtversichert sind. Da für sie höhere Beihilfesätze gelten, sind Angehörige besonders günstig privat versicherbar.
4. Mehr Flexibilität
Wer Kinder bekommt, in ein anderes Bundesland wechselt oder in Rente geht, hat Änderungsbedarf, weil sich dadurch der Beihilfesatz verändert. Im Ruhestand wird er dadurch günstiger. Im Beihilfetarif kann der Krankenversicherungsschutz flexibel angepasst werden.
5. Entspannter Ruhestand
Mit der Pensionierung erhöht sich die Beihilfe von Beamten. Damit ist die private Krankenversicherung im Alter für Beamte deutlich günstiger als die Mitgliedschaft in der GKV. Pensionäre verfügen zudem bis an ihr Lebensende über einen Beihilfeanspruch gegenüber ihrem ehemaligen Dienstherrn. In der Regel liegt dieser bei 70 Prozent und gilt auch für Ehepartner.
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Aus diesen Gründen wählen rund 85 Prozent aller Beamten eine auf ihre individuelle Beihilfe aufsetzende PKV-Restkostenversicherung, einen sogenannten Beihilfetarif. Wer sich hingegen gesetzlich versichert, muss den Krankenkassenbeitrag entweder komplett alleine tragen oder erhält – wie in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen und Thüringen – eine pauschale Beihilfe in Höhe von 50 Prozent (das sogenannte Hamburger Modell).
Wechseln gesetzlich versicherte Beamte aus einem der sechs genannten Bundesländer später in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe oder zum Bund, müssen sie den kompletten Kassenbeitrag allein übernehmen. Falls sie dann in die PKV wechseln möchten, um in den Genuss der individuellen Beihilfe ihres neuen Dienstherrn zu kommen, müssen sie eine Gesundheitsprüfung absolvieren und werden, entsprechend ihres Alters und Gesundheitsstatus, höher eingestuft. Öffnungsaktionen gibt es dann keine mehr.
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