- Von Karen Schmidt
- 19.09.2024 um 07:21
Vor ein paar Tagen hat das Bundesarbeitsministerium die voraussichtlichen Rechengrößen für die Sozialversicherung 2025 vorgelegt. Um von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln, müssen Angestellte ab dem kommenden Jahr mindestens 73.800 Euro verdienen. 2024 liegt dieser Wert noch bei 69.300 Euro.
Dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) schmeckt das naturgemäß gar nicht: „Diese massive Erhöhung greift in die Wahlfreiheit von Millionen Angestellten ein und verzerrt den Wettbewerb zwischen GKV und PKV noch stärker als bisher“, schimpft Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands.
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Werde dieser Entwicklung nicht entgegengewirkt, entstehe schleichend eine „Arbeitnehmer-Bürgerversicherung“. Die Politik solle zum Normalzustand zurückkehren und die Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze senken. Bis Ende 2002 war die Jahresarbeitsentgeltgrenze identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze.
Die damalige Bundesregierung habe sie zur Jahreswende 2002/2003 voneinander entkoppelt und die Versicherungspflichtgrenze im Verhältnis „überproportional“ erhöht, so Reuther weiter. Der Kreis der Versicherten, die zwischen GKV und PKV entscheiden können, solle so systematisch eingegrenzt werden. 2025 wird die Versicherungspflichtgrenze nun 7.650 Euro über der Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 Euro liegen. 2023 waren es 6.750 Euro.
Diese Entwicklung will der PKV-Verband zurückdrehen. Reuther: „Denn ein funktionierender Wettbewerb zwischen GKV und PKV ist ein Garant für ein leistungsstarkes Gesundheitssystem. Er garantiert einen ressourceneffizienten Einsatz für das bestmögliche Versorgungsangebot.“
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