- Von Andreas Harms
- 19.12.2024 um 17:36
Die Linke
Von der Partei Die Linke liegt bislang der Leitantrag aufs Wahlprogramm vor. Sie will die Beitragsbemessungsgrenze abschaffen und sogar auf Kapitalerträge und andere Einkommen Beiträge erheben. Privatversicherte will sie in die GKV einbeziehen. Dadurch werde der Beitrag für die Krankenversicherung von 17,1 auf 13,3 Prozent des Bruttolohns sinken, rechnet sie vor.
Die Krankenhausreform finden die Linken nur halbherzig: Sie halte an Fallpauschalen fest, enthalte keine echten Standortgarantien für nötige Einrichtungen und sichere die niedrigschwellige, wohnortnahe Gesundheitsversorgung nicht finanziell. Dabei seien „ausgerechnet gemeinnützige und ländliche Krankenhäuser“ von der Schließung bedroht.
Gewinne sollen in Krankenhäusern nicht mehr möglich sein
Stattdessen sollen die Krankenkassen die notwendigen Betriebskosten der Krankenhäuser zahlen. Die Fallpauschalen sollen weg. Gewinne sollen damit nicht mehr möglich sein, was auch private Konzerne von Krankenhäusern abschreckt. Über Re-Kommunalisierungsfonds sollen Kommunen und Länder die Häuser zurückkaufen können.
Die Linke will kommunale Versorgungszentren als zentrale Anlaufstelle für Patienten einrichten. Sie sollen „die ambulante Versorgung mit akutstationären, notfallmedizinischen, psychotherapeutischen, (gemeinde-)pflegerischen und weiteren therapeutischen Behandlungen verbinden“.
Pharma-Industrie als Feindbild
Die Pharma-Industrie erklärt Die Linke rundweg zum Feind, dessen Einfluss sie zurückdrängen will. Sie verlangt öffentliche Kontrolle über die Forschung und EU-weit festgelegte, einheitliche Arzneimittelpreise.
In Bezug auf Drogen findet sie ein Verbot nicht hilfreich. Wohl fordert sie aber, dass Werbung und Sponsoring für Tabak, Alkohol, andere Drogen und Glücksspiel verboten werden. Dafür soll es Aufklärungskampagnen geben. Spielautomaten in Gaststätten will sie verbieten.
Cannabis soll man vollständig legalisieren. Für „häufig gebrauchte Drogen“ soll es Höchstmengen geben, bei deren Besitz man strafrechtlich nicht verfolgt wird.
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