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Versicherungsmakler Walter Benda berichtet über den Wechsel von PKV zu GKV im höheren Alter. © Die Finanzprüfer
  • Von Redaktion
  • 07.08.2024 um 12:30
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lesedauer Lesedauer: ca. 04:40 Min

Die private Krankenversicherung (PKV) ist im Alter zu teuer. Nun soll es unbedingt zurück in die gesetzliche (GKV). Ist das sinnvoll? Wie geht das überhaupt? Und was hat es mit aktuell viel diskutierten Schlupflöchern auf sich? All diese Fragen und mehr beantwortet Walter Benda in seinem Gastkommentar.

Alle Jahre wieder heißt es: Die private Krankenversicherung (PKV) sei zu teuer, im Alter würde sie den Versicherten ruinieren. Blödsinn! „Um jeden Preis zurück in die GKV!“, heißt es dann trotzdem oft. Um jeden Preis? Schauen wir auf die Details.

Was ist die Handlungsmotivation?

Warum will der 55plus-Kunde zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)? Es kann nur an Leistung oder Beitrag liegen, wobei die Leistung meiner Erfahrung nach sehr selten der Haupttreiber ist. Zumeist geht es um die Beiträge, die günstiger sein sollen. Wobei die meisten Versicherten hier schwere Annahme-Fehler haben, die zu Fehlentscheidungen führen.

Um eine sinnvolle Beratung zu gewährleisten, muss der Versicherungsnehmer ein paar Fakten kennen, insbesondere in Hinblick auf die Kalkulation von GKV und PKV.

Wie wirken die Alterungsrückstellungen der PKV?
Wie wirkt der gesetzliche Zuschlag?

Ab dem 60. Lebensjahr entfällt der gesetzliche Zuschlag, kurz GZ. Ab dem 65. Lebensjahr sollten kein Beitragsanpassungen mehr kommen, weil der gesetzliche Zuschlag diese auffangen soll. Soweit die Theorie, denn in der Praxis kommt es meist noch zu kleineren Anpassungen, weil das Geld über einen längeren Zeitraum gestreckt wird. Etwaiges Restguthaben ab dem 80. Lebensjahr muss dann für eine sofortige Beitragssenkung verwendet werden.

Wie wirken die sonstigen Alterungsrückstellungen?

So, wie tariflich vorgesehen. Ein Teil wird zur sofortigen Prämienminderung gegenüber Neukunden verwendet; diese Ersparnis des Bestandskunden gegenüber dem Neukunden wird Anrechnungsbeitrag genannt. Die restlichen Alterungsrückstellungen wirken zumeist erst ab dem 60., 65. oder späteren Lebensjahr, wobei sie dabei ähnlich wie der GZ eingesetzt werden.

Warum kommt es zu ungleichmäßigen Beitragsanpassungen in der PKV?

Schön wäre, wenn die PKV jedes Jahr um 2 bis 3 Prozent konstant steigen würde. Leider ist das nicht so, denn aufgrund der sogenannten auslösenden Faktoren kommt es zu ungleichmäßigen Steigerungen. In der Folge ist es nicht unüblich, wenn es einige Jahre ruhig ist, dann eine hohe Anpassung kommt und es dann wieder ruhig wird.

Rückschluss für PKV-Prämien im Alter

Dadurch, dass die langfristigen Kosten eines etwaigen Fehlbetrags in einer Beitragsanpassung mit Bekanntwerden nachgeholt werden müssen, sind permanente, hohe Anpassungen technisch nahezu ausgeschlossen. Etwaige Sargdeckelklapperer sollen ihre Horror-Szenarien mit Fakten belegen; denn die gibt es nicht!

Für eine seriöse Hochrechnung muss berücksichtigt werden, dass Beitragssteigerungen im Rentenalter seltener sowie geringer werden. Meistens, denn es gibt immer tragische Einzelfallschicksale, zum Beispiel der geschiedene Ex-Gatte einer Beamtin, der aufgrund des ehemaligen Beihilfe-Tarifs zu wenig Alterungsrückstellungen aufgebaut hat. Oder der Gewerbetreibende, der immer sparen wollte und die Ersparnis verkonsumiert statt angelegt hat. Tragisch, aber mit Sicherheit kein flächendeckendes Phänomen. Laut PKV-Verband sind keine 0,5 Prozent der Versicherten in Sozialtarifen.

Was kostet die GKV im Alter?

Das hängt vom Einkommen ab. Und vom Status, dem Status in der Krankenversicherung der Rentner, KVdR genannt. Die KVdR ist dabei namentlich irreführend, da sie keine Krankenversicherung ist, sondern eine sozialversicherungsrechtliche Einordnung mit Auswirkungen auf den Beitrag.

Die Crux mit der 9/10-Regel der KVdR

Das 55. Lebensjahr ist dabei nicht ausschlaggebend, denn für eine GKV-Rückkehr muss geprüft werden, ob die vorteilhafte Pflichtversicherung in der KVdR erreicht werden kann. Diese richtet sich nach der sogenannten 9/10-Regel. Wer weniger als 9/10 der 2. Hälfte seines Erwerbslebens GKV-Mitglieder war, der bekommt das Beitragsprivileg nicht. Mit 55 Jahren ist das definitiv zu spät. Der letzte wirtschaftlich sinnvolle Wechselzeitpunkt liegt meist Mitte bis Ende 40 und ist individuell zu errechnen!

Wer kein Pflichtmitglied der KVdR würde, der müsste rund 20 Prozent aller Einkunftsarten – auch bereits versteuerte Einkünfte wie Kapitalerträge – für die Prämie der GKV inklusive sozialer Pflegepflichtversicherung entrichten. Unbeachtlich wahrscheinlicher künftiger Steigerungen der GKV.

Paragraf 204 VVG muss vor einer GKV-Rückkehr geprüft werden

Nachdem der Versicherungsnehmer nun die Prämienauswirkungen im Rentenalter kennt, muss die Prämie heute verglichen werden. Über Optionsrechte und das gesetzliche, interne PKV-Tarifwechselrecht nach Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann er in gleichartige Tarife wechseln, seine Alterungsrückstellungen und Rechte (etwa für tarifliche Wartezeiten) behalten. Damit können oft Prämienvorteile erzielt werden, auch wenn diese zumeist nur temporärer Natur sind, denn langfristig wird auch der optimierte Tarif in der Prämie steigen.

Alternativ können über die Sozialtarife auch dauerhafte Ersparnisse realisiert werden, wenn der Versicherte mit einem Niveau zufrieden ist, das in etwa der GKV entspricht.

Da Versicherungen diese Tarifwechsel oft gezielt behindern, empfehlen sich spezielle Dienstleister. Tipp: Keine Erfolgsvereinbarungen auf Basis einer etwaigen Ersparnis, sondern Stundenabrechnung, denn die Vorgänge sind nicht so langatmig, wie von dubiosen Anbietern oft dargestellt. Und bei der „Ersparnis“ wird oft versucht über Tarifreduktionen die Ersparnis groß zu rechnen, teils unter Missachtung der erhöhten Selbstbeteiligung.

Seite 2: Abzocke durch fragwürdige Auslands-Konstrukte & Rentenverzicht

kommentare
F. Peters
Vor 4 Wochen

DANKE Herr Benda! Mein Reden seit vielen Jahren.

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F. Peters
Vor 4 Wochen

DANKE Herr Benda! Mein Reden seit vielen Jahren.

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