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- 07.01.2019 um 17:43
„Ein ganz entscheidendes Merkmal, das elementar für den Abschluss einer solchen Versicherung ist, ist, dass der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet“, sagt Versicherungsmakler und PKV-Experte Sven Hennig. Tut er das nämlich nicht, kann der Anbieter den Vertrag nach einer Krankheit innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre kündigen. „Und was bringt mir der beste Versicherer, wenn er mich nach dem ersten Leistungsfall rausschmeißen kann?“, so Hennig weiter. Das Problem hierbei ist, dass der Kunde bei einem neuen Versicherer angeben muss, dass sein Anbieter ihm gekündigt hat und warum. Eine neue Police zu bekommen, wird dann sehr schwer.
Die Höhe des Krankentagegelds sollten Kunden zusammen mit ihrem Berater festlegen. Es hängt vor allem davon ab, wie hoch die monatlichen Ausgaben des Versicherten sind. Gerade privat versicherte Selbstständige sollten hier großzügig an die Berechnung gehen, da das Krankentagegeld im Fall einer längeren Krankheit das einzige Einkommen sein kann. Aber: Zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld und sonstigen Geldern darf das versicherte Krankentagegeld nicht das Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit überschreiten.
Was zählt als Einkommen?
Dabei spielt auch eine Rolle, was der Versicherer denn als Einkommen definiert. Beim einen Versicherer ist es das durchschnittliche Nettoeinkommen, das nicht weiter limitiert ist, beim anderen zählt das Nettoeinkommen plus Steuern, und wieder ein anderer versichert 80 Prozent des Bruttoeinkommens. „Da kann man darüber streiten, was besser ist. Hauptsache ist aber, dass es zum Kunden passt“, sagt Hennig.
„Eine Erhöhung des Krankengelds ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten sollte möglich sein, wenn sich das Einkommen erhöht“, nennt der Makler eine weitere Bedingung einer guten Police. Bei manchen gibt es eine Anpassung, wenn das Einkommen der in Deutschland tätigen Arbeitnehmer zulegt, bei anderen muss das eigene Einkommen steigen.
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