- Von Lorenz Klein
- 06.03.2017 um 18:09
Am Ende seines Beitrags kommt Trittmacher zu diesem Fazit: „Eine Zahnzusatzversicherung hätte sich für mich nur wenig gelohnt, wenn ich tatsächlich in den ersten zwei Vertragsjahren Zahnersatz bräuchte und danach den Vertrag kündigen würde.“ Das sei aber „kaum wahrscheinlich und eher lebensfern“. So würden diese Verträge regelmäßig in der Absicht geschlossen, sie dauerhaft oder mindestens längerfristig zu nutzen, schreibt der Blogger. „Daher kommt für mich persönlich eine Zahnzusatzversicherung nicht in Frage.“
Darüber hinaus merkt der BdV-Mann „weitere kritische Punkte“ an:
„Fehlende und nicht ersetzte Zähne sind meistens vom Versicherungsschutz ausgeschlossen oder es wird pro Zahn ein Risikozuschlag verlangt, der die Prämie verteuert. Brücken, Kronen oder Implantate werden üblicherweise aber nicht als fehlende Zähne betrachtet.“
„Die Mindestvertragsdauer beträgt meistens zwei Jahre oder mehr.“
„Eine Zahnstaffel beziehungsweise Summenbegrenzung ist zumindest in den ersten Jahren üblich. Die Angebote fallen auch in dieser Hinsicht sehr unterschiedlich aus.“
„Die Wartezeit beträgt in der Regel acht Monate.“
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