- Von Throulf Müller
- 09.04.2018 um 10:11
Voraussichtlich am 29. März 2019 endet die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union (EU). Es wird voraussichtlich auch keine Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum geben. Das Freizügigkeitsgesetz EU (FreiügG/EU) und die Wirkung der EU-Verordnung 883/2004 enden damit ebenfalls. Nach Aussagen aus den englischen Medien, wird insbesondere dieses Thema wohl sehr restriktiv gehandhabt.
Das hat Auswirkungen auf Menschen die in Großbritannien leben und die in Deutschland versichert sind.
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Grundsätzliches
Wer in Großbritannien seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und dort auch arbeitet, der ist über den National Health Service (NHS) versichert. Diese Personen haben regelmäßig auch eine zusätzliche internationale Krankenversicherung bei einem internationalen Assekuradeur.
Das gilt jedoch nicht für Residenten und für Entsendungen. Viele ehemals PKV-Versicherte haben ihre deutsche private Krankenversicherung (PKV) aber fortgeführt.
Residenten
Residenten sind Menschen, die die Freizügigkeit nach dem Ende ihrer beruflichen Tätigkeit nutzen. Sie bleiben dort versichert wo sie vorher versichert waren. Der Zugang zu den Sozialversicherungssystemen der Länder, in die sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt verlegen, ist ihnen verwehrt. So ist es im Freizügigkeitsgesetz geregelt.
Wer also seinen Lebensabend in Großbritannien verbringt und aus Deutschland einreist, der blieb bisher in der deutschen GKV oder PKV versichert.
Das trifft auch zum Beispiel auf emeritierte Professoren und Gastdozenten zu, die heute im Vereinigten Königreich wissenschaftlich tätig sind. Sie sind in der deutschen GKV oder PKV versichert.
Berufstätigkeit im Vereinigten Königreich
Wer in Großbritannien berufstätig wurde, der wurde auch Mitglied im NHS. War man vorher in der deutschen GKV, dann endete die Mitgliedschaft.
War man vorher aber in der deutschen PKV, dann hätte man die Versicherung kündigen müssen. Da aber das National Health System der Briten einen deutlich niedrigeren Versorgungsstandard als die deutsche GKV hat und zudem ja völlig beitragsfrei ist, haben viele Versicherte den PKV-Vertrag fortgeführt.
Wer in Großbritannien im NHS versichert ist, sich aber einen Zusatzschutz wünscht, der schließt eine internationale Krankenversicherung ab, die die Kosten einer privatärztlichen Behandlung abdeckt, aber oft bestimmte Leistungen ausschließt oder einschränkt (zum Beispiel Transplantationsmedizin und HIV-Behandlung).
Diese Policen werden auch zukünftig fortgeführt und unterliegen regelmäßig nicht dem deutschen oder europäischen Versicherungsrecht.
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