- Von Redaktion
- 10.01.2017 um 09:57
Honorare zurückbekommen
Die Kunden können die Honorare, die Sie Versicherungsmaklern für Tarifwechsel gezahlt haben zurück verlangen. § 134 BGB ist da unerbittlich.
Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
Auf jeden Fall alle ab 01.01.2014, weil hier die normale Verjährung noch nicht eingesetzt hat. Darüber hinaus sollte man sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Vorgehen des Bunds der Versicherten (BdV)
Ich kenne die Unterlassung des BdV nicht im Detail, vermute aber, dass der BdV exakt so argumentiert.
Das ist im Prinzip auch die Kette des LG Saarbrücken.
Versicherungsberater dürfen Honorar nehmen, aber eigentlich nicht Erfolgshonorare
Versicherungsberater bekommen ihre Entschädigung für ihre Dienstleistung für die Beratung und nicht die Vermittlung. Das ist der Punkt, an dem es immer wieder Missverständnisse gibt. Vermittler sagen dann gerne: „Ich berate aber doch auch!“
Ja, aber die Beratung ist Annexleistung und nicht Kernleistung (Haupttätigkeit) und unentgeltlich zu erbringen. Der Versicherungsberater darf auch vermitteln, aber dafür eben kein Entgelt nehmen.
Und bei Erfolgshonoraren, was ja viele Versicherungsberater bei Tarifwechsel wohl auch machen, sehe ich erhebliche Bedenken, denn es gibt § 4a RVG. Aber das ist eine andere Baustelle um die wir uns noch kümmern müssen und werden.
Referentenentwurf IDD
Im Prinzip ist das, was der Gesetzgeber aktuell plant, eine Klarstellung exakt dieser Position, wobei die Grenze insoweit neu gezogen wird, als dass die Honorarvermittlung gestrichen wird. Ich denke, dass das der Tatsache geschuldet ist, dass die Kunden auch in dem Bereich scheinbar zweimal abgekocht werden. Die guten ehrlichen Vermittler leiden hier unter einer nicht unbeträchtlichen Zahl von Vermittlern, die Verbraucher abzocken.
Über den Autoren
Thorulf Müller ist der KVProfi, anerkannter Fachmann und langjähriger Unternehmensberater der großen PKV-Versicherer. Heute einer der führenden Versicherungsberater im Bereich der biometrischen Versicherungen, wie Kranken-, Pflege-, Krankentagegeld-, Zusatzversicherung, Rücktritt/Anfechtung, GKV-Rückkehr, und spezielle Formen der Arbeitskraftsícherung. Rechtsdienstleistung im Sinne von außergerichtlicher Durchsetzung der Rechte und Ansprüche. Ab 1. Januar 2017 bietet er auch qualifizierte Rechtsdienstleistung als Versicherungsberatung im Bereich Sachversicherung.
www.der-versicherungsberater.com
www.versicherungsberatung-sachversicherung.de
http://www.der-kvprofi.de/
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