- Von Throulf Müller
- 02.08.2017 um 21:59
Was ist mit PKV-versicherten Rentnern?
Hier wurde massiv Hysterie in den Medien verbreitet, weil der Verband der Rentenberater meinte, dass nun auch PKV-versicherte Rentner in die GKV kommen können.
Ganz falsch ist das nicht, aber realistisch ist etwas anderes. Man muss das differenziert betrachten.
Die Regelung 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gilt ja erst seit dem 1. Januar 1994, denn vorher galten ganz andere Regelungen.
Die meisten PKV-versicherten Rentner sind auch über einen viel längeren Zeitraum in der PKV versichert, sodass es sich schon um sehr viele Kinder handeln müsste, die zu berücksichtigen wären.
Hinzu kommt, dass seit dem 1. Juli 2000 der Paragraf 6 Absatz 3a SGB V eingeführt wurde, wonach Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben nur unter ganz engen Bedingungen versicherungspflichtig in der GKV werden können.
Wer also am 1. August 2017 bereits sein 55. Lebensjahr vollendet hat, der muss nur dann reagieren, wenn er zwischen dem 1. August 2012 und dem 31. Juli 2017 – also in den vergangenen fünf Jahren – an einem einzigen Tag Mitglied in einer GKV gewesen war. Dann erst wären die anderen Voraussetzungen des Paragrafen 6 Absatz 3a SGB V zu prüfen.
Grundsätzlich wird das Gesetz aktuell so ausgelegt, dass die Krankenversicherungspflicht erst mit Wirkung zum 1. August 2017 eintritt.
Realistisch wird es, wenn wir uns von den Altersrentnern trennen und uns anderen Rentnern (Witwen-, Waisen und Erwerbsminderungsrenten) widmen.
Problem PKV Altersrentner über 55
Nur einmal angenommen, es gibt einen solchen Fall, dann muss man sich vor Augen halten, dass man die PKV zum 1. August 2017 mit drei Monaten Frist kündigen kann. Später erst zum Ende des Monats, in dem man die Pflichtversicherung nachweist (Paragraf 205 Absatz 2 VVG).
PKV Rentner unter 55
Auch hier gilt, dass man sehr genau prüfen muss, welche Konsequenzen es hat. Hier ist es auch viel realistischer, dass wir entsprechende Fälle finden, die unter dem Gesichtspunkt der geänderten Voraussetzungen in Wirklichkeit versicherungspflichtig in der KVdR sind.

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