- Von Redaktion
- 02.10.2014 um 11:58
Die Mitarbeiter werden durch ihre Arbeitgeber zwar stets in die korrekte Handhabung der Maschinen eingewiesen, setzen sich im laufenden Betrieb aber offensichtlich über Maßnahmen wie das Ausschalten des Motors hinweg.
Eine Möglichkeit, sich zusätzlich gegen etwaige Schäden zu versichern, gibt es nicht. So haftet die private Unfallversicherung nicht für Unfälle, die während der Arbeit passieren. Etwaige Folgeschäden können durch eine ergänzende Krankenversicherung besser versorgt werden, bekämpfen jedoch nicht die Ursache solcher und anderer Verletzungen.
Aus diesem Grund sollen Unternehmen ihre Mitarbeiter künftig konsequenter abmahnen, wenn sie Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen feststellen, fordert die SVLFG.
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