- Von Juliana Demski
- 09.01.2023 um 13:30
Seit rund zwei Jahren bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (Diga) – oder auch einfach Gesundheits-Apps. Zumindest dann, wenn ein Arzt sie verschreibt. Doch laut einer Auswertung des GKV-Spitzenverbands passiert das bislang eher selten.
„Starker Zulauf bei digitalen Gesundheitsangeboten“
Smartphone-Apps auf Rezept
So bewege sich die monatliche Menge der eingelösten Freischaltcodes seit Anfang 2022 auf einem nahezu unveränderten Niveau zwischen 10.000 und 12.000 Diga, schreibt der Verband in einer Pressemitteilung. Insgesamt seien bis Ende September rund 164.000 Diga in Anspruch genommen worden.
„Nach über zwei Jahren noch in den Kinderschuhen“
„Mit viel Vorschusslorbeeren sind Diga in die Versorgung gestartet“, kommentiert Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. „Aber den Erwartungen sind sie bisher nicht gerecht geworden. Die Gesundheits-Apps stecken auch nach über zwei Jahren noch in den Kinderschuhen. Dabei sehen wir durchaus großes Potenzial.“
Ein mögliches Problem: Die Anbieter von Gesundheits-Apps riefen beliebig hohe Preise auf und der gesetzlichen Krankenversicherung seien im ersten Jahr bei dieser Preisspirale nach oben die Hände gebunden, so Stoff-Ahnis.
Fehlender Nachweis über medizinischen Nutzen
So fehle bei der Aufnahme in das Diga-Verzeichnis „häufig der Nachweis über den medizinischen Nutzen“, schreibt der GKV-Spitzenverband weiter. „Deshalb werden zwei Drittel der Diga nur vorläufig zur Probe aufgenommen. Hinzu kommt die mangelnde Wirtschaftlichkeit.“ Das Preisspektrum reiche von 119 Euro für eine Einmallizenz bis zu 952 Euro für 90 Tage.
Dazu Stoff Ahnis: „Wenn man bedenkt, dass Diga derzeit ausschließlich ein Add-on zur bestehenden Versorgung sind, führt diese beliebige Preisbildung und die zusätzliche Möglichkeit der Preiserhöhung im Erprobungszeitraum zu großen Verwerfungen bei der Vergütung von GKV-Leistungen mit nachgewiesenem Nutzen.“ Das unterlaufe „jeglichen Maßstab der Wirtschaftlichkeit in der GKV“.
Die Verbandsvorständin fordert daher: „Hier sollte der Gesetzgeber schleunigst einen Riegel vorschieben“, fordert Stoff-Ahnis. „Die Krankenkassen sollen eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten sichern und keine Wirtschaftsförderung mit Beitragsgeldern betreiben.“
Damit Diga in der Versorgung ankommen, braucht es aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes drei zentrale Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen:
- „Es dürfen ausschließlich Diga mit einem klaren medizinischen Nutzen für die Patientinnen und Patienten aufgenommen werden.“
- „Außerdem muss das Gebot der Wirtschaftlichkeit gewahrt bleiben, indem die verhandelten Preise vom ersten Tag der Aufnahme in die Regelversorgung gelten.“
- Es bedürfe „einer Harmonisierung der Rahmenbedingungen für Diga mit anderen GKV-Leistungsbereichen, indem die Leistungserbringenden und der GKV-Spitzenverband in den Zulassungsprozess mit einbezogen werden.“ So würden Vertrauen und Akzeptanz bei der Ärzteschaft sowie bei den Patientinnen und Patienten gesteigert, erklärt der Verband.
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