- Von Juliana Demski
- 26.06.2017 um 16:09
Wer bei seiner Krankenkasse eine genehmigungspflichtige Leistung beantragt, muss auch mit einer Ablehnung rechnen. Grund: In Sachen Leistungszusagen gibt es große Unterschiede. Das zeigt eine aktuelle Studie des IGES-Instituts, die der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), am vergangenen Freitag vorgestellt hat.
So erhielt im Bereich Vorsorge und Rehabilitation 2015 im Schnitt fast jeder fünfte Antrag (18,4 Prozent) eine Ablehnung. Die Ablehnungsquote liegt je nach Kasse zwischen 8,4 Prozent bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) und 19,4 Prozent bei der AOK und den Ersatzkassen.
Die gute Nachricht dabei: Mehr als jeder zweite Widerspruch gegen Ablehnungen (56,4 Prozent) war erfolgreich. Bei der medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter sind sogar drei von vier Widersprüchen erfolgreich (72 Prozent).
Laumann kritisiert das Vorgehen der Kassen: „Wenn – wie bei den Leistungsanträgen zur Vorsorge und Rehabilitation – weit mehr als jeder zweite Widerspruch erfolgreich ist, kann bei der Bewilligungspraxis etwas nicht stimmen.“ Er fordert daher mehr Transparenz.
Seiner Meinung nach müssten die Kassen dazu verpflichtet werden, Daten und Gründe zu Leistungsbewilligungen und -ablehnungen zu veröffentlichen. Jeder dritte Versicherte weiß laut Studie nicht, dass er bei Leistungsverweigerung auch Einspruch erheben kann.
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