Gebührenordnung in der PKV: Das Setzen einer Spritze wird beispielsweise mit 40 Punkten bewertet und dann mit einem festen Punktwert multipliziert. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 08.02.2016 um 09:35
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:45 Min

Einen Krankentarif bester Qualität wünscht sich jeder, um seine Gesundheit abzusichern. Dabei kommt es vor allem darauf an, nach welchen Kriterien die Leistungen erfolgen und wie sie erstattet werden.

Ein Blick in die Bedingungen: Die Leistung muss stimmen

In einigen Leistungsbereichen unterscheiden sich die PKV-Tarife im Detail erheblich. Zum Beispiel in der häuslichen Krankenpflege: Nicht immer gibt es jemanden, der einen nach einem Krankenhausaufenthalt zu Hause gesund pflegen kann. Für solche Fälle ist eine Absicherung von Behandlungspflege, Grundpflege (Körperpflege, An- und Ausziehen) und hauswirtschaftlicher Versorgung wichtig. Bei sehr schweren Unfällen beziehungsweise Erkrankungen kann es notwendig sein, auch nach Ende eines Krankenhausaufenthalts die Beatmung und Vitalfunktionen rund um die Uhr durchgängig zu überwachen. Dann kommt es auf die Absicherung der Intensivbehandlungspflege an, deren Kosten häufig bei rund 20.000 Euro im Monat liegen. Sie sollte im gewählten Tarif sowohl ambulant als auch in stationären Pflegeeinrichtungen grundsätzlich erstattungsfähig sein.

Um gerade bei schweren Schicksalsschlägen gut abgesichert zu sein, sind auch Leistungen bei Entziehungsbehandlungen und Psychotherapie ohne zeitliche Einschränkungen oder Begrenzung auf eine Sitzungszahl wichtig.

Mit einem offenen Hilfsmittelkatalog existenzielle Leistungen absichern

Ebenso relevant ist die Absicherung von Soziotherapie, durch welche Patienten mit schweren psychischen Störungen in die Lage versetzt werden, medizinische Behandlungen überhaupt erst in Anspruch zu nehmen. Wer am Lebensende an schweren, unheilbaren Erkrankungen leidet, sollte einen Anspruch auf leidensmildernde (palliative) medizinische und pflegerische Behandlung haben. Die Hallesche deckt sowohl die spezialisierte ambulante Palliativversorgung als auch die stationäre Versorgung in einem Hospiz ab. Unter den Heilmitteln lässt sich in einigen Tarifwerken anderer Versicherer beispielsweise die medizinisch notwendige Podologie nicht finden. Doch diese medizinische Fußpflege gilt etwa bei Diabetikern als besonders relevant, um schwere Folgeschäden zu vermeiden.

Punkten kann der NK-Tarif zusätzlich mit einem offenen Hilfsmittelkatalog. Dieser enthält beispielsweise auch die Erstattung von medizinisch notwendigen Therapiegeräten. Auch die Anschaffung und Ausbildung eines Blindenhunds oder ein Gebärdensprachendolmetscher als Hilfe zur Kommunikation während der medizinischen Behandlungen sind hier als Hilfsmittel versichert.

Fazit: Die feste vertragliche Zusicherung solch existenzieller Leistungen in den Bedingungen ist das, wodurch sich ein qualitativ hochwertiger Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung auszeichnet.

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