- Von Redaktion
- 12.04.2019 um 12:11
Rund 5,7 Millionen sozialmedizinische Stellungnahmen und Gutachten für die gesetzliche Krankenversicherung erstellte der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) im vergangenen Jahr bundesweit – für die Pflegeversicherung kamen etwa 2,5 Millionen hinzu.
Kliniken haben keinen Anspruch auf Aufwandspauschale
TK-Chef kritisiert Reformpläne für kasseninternen Finanzausgleich
Deutsche haben Angst vor Hackerangriffen auf Kliniken
Eine Analyse des MDK ergab nun: Gut jede zweite geprüfte Rechnung, die Krankenhäusern an die Krankenkassen verschickten, erwies sich als falsch. Und: Im Falle einer überhöhten Rechnung riskiert das Krankenhaus laut MDK lediglich, dass die Krankenkasse auf den sachlich korrekten Betrag kürzt.
Die Gutachter fordern daher den Gesetzgeber auf, Anreize für das korrekte Abrechnen von stationären Leistungen zu schaffen. Andernfalls würde sich die Spirale von Falschabrechnungen und MDK-Prüfungen immer weiter nach oben drehen, heißt es.
Im Tagesspiegel entgegnet die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die rund 1900 Kliniken vertritt, dass das Abrechnungssystem deutlich komplexer sei als das Steuerrecht und völlig einwandfreie Rechnungen kaum noch möglich seien. Auch der MDK bestreitet demnach nicht, dass es auch Abrechnungen gibt, bei der eine Klinik von den Kassen sogar weniger Geld forderte, als ihr für eine Behandlung zustand.
„Angesichts der geltenden Abrechnungsmodalitäten ist es äußert schwierig, eine Rechnung komplett korrekt abzuliefern“, wird Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, in der Zeitung zitiert.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren