- Von Redaktion
- 02.08.2021 um 17:39
Schönheits-OPs sind längst kein Tabu mehr. Viele Menschen sind auf die eine oder andere Art unglücklich mit dem Körper. Diese Unzufriedenheit fängt mit der Zeit an, das alltägliche Leben und die Psyche negativ zu beeinflussen. Dann ist für viele Personen der Zeitpunkt gekommen, an dem sie gezielt gegen ihre „Problemzonen“ vorgehen wollen. Ein chirurgischer Eingriff ist eine Möglichkeit, um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen.
Wann sind Schönheits-OPs medizinisch notwendig?
Damit die Krankenkasse die Kosten für eine ästhetische Operation übernimmt, muss diese „medizinisch notwendig“ sein. Das ist dann der Fall, wenn der Patient durch seine körperliche Situation den Alltag nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt bestreiten kann.
Gründe dafür können etwa
- starke Schmerzen,
- wiederkehrende Infektionen,
- Atemprobleme oder
- störende Fehlbildungen sein.
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Auch psychische Einschränkungen gelten als medizinisch notwendig und können eine Schönheitsoperation rechtfertigen. Leidet ein Patient seelisch und psychisch sehr unter seiner körperlichen Situation (zum Beispiel wegen deformierter oder zu großer Brüste, abstehender Ohren oder Gynäkomastie bei Männern), dann kann dazu führen, dass die Versicherung die Kosten für die OP übernimmt.
Bevor eine Schönheits-OP von der Krankenkasse bewilligt wird, müssen ein behandelnder Arzt und ein unabhängiger medizinischer Gutachter bestätigen, dass der Schönheitseingriff unvermeidbar ist. Erst dann wird die Krankenversicherung die gesamten oder einen Teil der Operationskosten übernehmen. Die Entscheidung über eine Kostenübernahme wird in jedem Fall von der Krankenkasse individuell getroffen.
Welche Schönheits-OPs bezahlt die Krankenkasse?
Es gibt eine Reihe an Eingriffen und Schönheitsoperationen, die bei entsprechenden Voraussetzungen von der Krankenkasse bewilligt werden. Dabei handelt es sich vor allem um Brust-, Gesichts- und Hautoperationen, sowie um notwendige Fettabsaugungen.
Brustoperationen – in diesen Fällen zahlt der Versicherer
Operationen der Brust gehören zu jenen Eingriffen, die am häufigsten von der Krankenkasse bewilligt werden. Meistens werden Brustverkleinerungen und Brustrekonstruktionen durchgeführt.
- Brustverkleinerung bei Frauen: Sehr große Brüste führen nachweislich zu körperlichen Beschwerden und Schmerzen in den Schultern und im Bereich der Wirbelsäule. Eine Verkleinerung der Brust durch eine Schönheitsoperation kann hier Abhilfe schaffen.
- Brustverkleinerung bei Männern: Gynäkomastie (eine starke Vergrößerung der Männerbrust) kann den Alltag und die Psyche von Männern einschränken. Die Anzeichen einer Gynäkomastie sind einfach zu erkennen. Bei hormonellen Ursachen der Gynäkomastie wird eine Fettabsaugung meist von der Krankenkasse übernommen. Bei anderen Ursachen der Gynäkomastie ist die Übernahme der Kosten möglich, wenn die Vergrößerung der Männerbrust zu einer starken psychische oder physische Beeinträchtigung führt.
- Korrektur von Brustfehlbildungen: Deformationen der weiblichen Brust können für die Patientinnen psychisch sehr belastend sein und zudem auch physischen Beschwerden verursachen. Eine operative Korrektur wird in vielen Fällen von der Krankenkasse bezahlt.
- Brustrekonstruktion: Nach einer Krebsbehandlung oder einem Unfall kann eine Rekonstruktion der Brust nötig sein, deren Kosten im Normalfall übernommen werden.
Wie bei allen ästhetischen Eingriffen und Schönheits-OP, wird bei Brustoperationen stets im Einzelfall entschieden, ob und wie viel der Gesamtkosten von der Versicherung übernommen werden. Die medizinischen Gutachten sind für die Krankenkasse ausschlaggebend.
Nasen Op Krankenkasse Antrag: Tipps und Infos – nasen-op.net
Vor 2 Monaten[…] und notwendige Berichte und Gutachten einzuholen, um die medizinische Notwendigkeit zu belegen14. Dabei helfen eine gründliche Dokumentation und eine persönliche Beratung, die Erfolgschancen zu […]
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