- Von Andreas Harms
- 07.12.2022 um 18:05
Wenn Menschen in Krankenhäusern behandelt werden, soll künftig mehr die Medizin und weniger die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen – mehr der Mensch, weniger der Profit. So könnte man das herunterbrechen, was die 17-köpfige „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ dem Bundesministerium für Gesundheit jetzt ans Herz legt. Kliniken sollten demnach nach drei neuen Kriterien abrechnen: Vorhalteleistungen, Versorgungsstufen und Leistungsgruppen.
Vorhalteleistungen vergüten
Krankenhäuser sollen künftig einen regelmäßigen, festen Betrag bekommen, mit dem sie ihre sogenannten Vorhalteleistungen bezahlen. Darunter versteht die Kommission Fixkosten, zum Beispiel für Personal, Notaufnahme und Medizintechnik. Derzeit müssen Krankenhäuser ihre Vorhalteleistungen aus den Fallpauschalen mitbezahlen. Das erzeugt Druck, möglichst viele Behandlungsfälle anzunehmen, um möglichst viele solcher Pauschalen zu kassieren.
Krankenhaus-Versorgungsstufen festlegen
Für Krankenhäuser sollen künftig drei Stufen (Leveln) gelten, nach denen sie entsprechend gefördert werden:
- I – Grundversorgung – medizinisch und pflegerische Basisversorgung, zum Beispiel grundlegende chirurgische Eingriffe und Notfälle
- II – Regel- und Schwerpunktversorgung – Krankenhäuser, die im Vergleich zur Grundversorgung noch weitere Leistungen anbieten
- III – Maximalversorgung – zum Beispiel Universitätskliniken
Für jedes Level sollen einheitliche Mindestvoraussetzungen gelten. Damit gelten Standards für technische, räumliche und personelle Ausstattung. Das soll die Qualität der Behandlung erhöhen.
Krankenhäuser aus Level 1 sollen flächendeckend eine „wohnortnahe Versorgung“ garantieren. Sie unterteilen sich in Häuser mit Notversorgung (Level I n) oder mit ambulant/stationärer Versorgung (Level I i). Level I i soll eine Schlüsselrolle spielen, um die häufig noch stationärer-ambulant getrennte Versorgung zusammenzuführen. Weshalb die Regierungskommission sie sektorenübergreifend regional planen, aus dem DRG-System herausnehmen und über Tagespauschalen vergüten würde. Zudem soll es per Gesetz möglich werden, dass sie unter pflegerischer Leitung stehen.
Feste Leistungsgruppen einführen
Krankenhäuser sollen nur noch Leistungen abrechnen können, wenn ihnen die entsprechende Leistungsgruppe zugeteilt wurde. Um das zu erreichen, müssen sie genau festgelegte Voraussetzungen in Bezug auf Technik und Personal erfüllen. Je nach Komplexität steht dann auch fest, ob Krankenhäuser aus allen Leveln diese Leistungen erbringen dürfen oder nur aus Level II oder III. Für jede Leistungsgruppe wird ein Vorhalteanteil festgelegt.
Seite 2: Beifall von den Krankenkassen
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