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  • Von Redaktion
  • 28.05.2015 um 16:58
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Der Dienstleister Medic-Proof übernimmt für die privaten Krankenversicherer zuweilen die Beurteilung einer Pflegebedürftigkeit. Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass die Einschätzung von Medic-Proof für Gerichte nicht verbindlich ist.

In welche Pflegestufe gehört ein Pflegebedürftiger? Das entscheiden die Pflegekassen anhand eines  Gutachtens. Bei den gesetzlichen Kassen spielt dabei die Einschätzung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) eine Rolle. Bei den privaten ist das Urteil des Dienstleisters Medic-Proof entscheidend.

Gesetzlich Versicherte können das Ergebnis des MDK vor Gericht anfechten, die Gerichte die MDK-Untersuchung durch ein gerichtliches Gutachten überprüfen. Bei den privaten Pflegeklassen ist das anders. Da haben die Sozialgerichte es bislang akzeptiert, dass die privaten Pflegekassen die Ergebnisse von Medic-Proof für verbindlich halten; gerichtliche Zweitgutachten waren nur bei offenkundigen Fehlern möglich.

Damit ist nun Schluss, urteilte das Bundessozialgericht (Aktenzeichen: B 3 P 8/13 R). Die jetzige Praxis beraube Privatversicherten ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten.

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