- Von Redaktion
- 14.09.2018 um 10:44
Was ist geschehen?
Ein Mann bricht sich die Hand und wird krankgeschrieben. Die genaue Diagnose über den Bruch stellt ein Facharzt aber erst rund ein halbes Jahr später, der Mann soll operiert werden. Am Tag dieser Untersuchung läuft seine Krankschreibung aus, der Facharzt erstellt aber keine neue, sondern verweist den Mann an seinen Hausarzt. Da der Facharzt-Termin aber abends um 19 Uhr endet, kann der Mann erst am nächsten Tag zu seinem Hausarzt, um eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten.
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Diese Lücke in der Krankschreibung veranlasst die AOK dazu, dem Mann zu kündigen und ihm weiter ein Krankengeld in Höhe von monatlich rund 1.400 Euro zu zahlen, berichtet das Portal regensburg-digital.de. Der Fall landet schlussendlich vor dem Sozialgericht Regensburg.
Das meint der Richter
Der Richter des Regensburger Sozialgerichts verweist auf ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem vergangenen Jahr. Dort hätten die Richter bestimmt, dass bestimmte Fehler von Ärzten auch zu Lasten der Krankenkassen gehen dürfen (wir berichteten). Und das sei in diesem Fall gegeben.
Der Facharzt hätte dem Mann gleich eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen müssen, und ihn nicht auf den Hausarzt verweisen dürfen. Für die Lücke könne der Mann also nicht. Er habe im Gegenteil den Facharzt gebeten, ihm rückwirkend eine entsprechende Bescheinigung auszustellen – was dieser auch machte. Nur wollte die AOK diese Krankschreibung nicht akzeptieren.
Der Richter legt der AOK daher nahe, zu zahlen – bei einem Urteil würde gegen sie entschieden. Wie das Portal weiter berichtet, erkennt die Krankenkasse nun an, dass sie dem Mann nicht hätte kündigen dürfen, und dass sie ihm das summierte Krankengeld in Höhen von rund 12.000 Euro bezahlt, wenn er für vergangenen Monate lückenlose Krankschreibungen vorlegen kann.
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