- Von Redaktion
- 02.09.2016 um 18:29
Was ist geschehen?
Einem Mann muss nach einem Verkehrsunfall im Jahre 1998 der Vorderzahn gezogen werden. Sein Zahnarzt ersetzt diesen durch einen Stiftzahn. Die gegnerischen Parteien einigen sich ein paar Jahr später in einer Teil-Abfindungserklärung, dass gegen eine Zahlung von 25.000 Euro alle Ansprüche abgegolten seien. Die Klausel „zukünftige unfallbedingte vermehrte Bedürfnisse“ klammern sie dabei aus.
2012 entzündet sich die Zahnwurzel am Stiftzahn. Ein neues Implantat muss her. Der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheidet, dass die gegnerische Versicherung die Kosten für die Zahn-OP tragen muss, berichtet das Portal Motor Talk. Denn hierbei handele es sich eben um ein „vermehrtes Bedürfnis“, das bei der Abfindungserklärung ausgeklammert wurde.
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