- Von Juliana Demski
- 11.10.2017 um 09:37
Die Bundesregierung hat die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung für das kommende Jahr erneut angehoben: Von aktuell 52.200 Euro geht es hoch auf 53.100 Euro.
Hunderttausende Gesundheitskarten ungültig
„Warum geben so viele Makler das PKV-Geschäft auf?“
Für wen wird’s teurer?
Für Versicherte der GKV mit einem Einkommen oberhalb der bisher geltenden Grenze erhöhen sich drei Beiträge: der allgemeine Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag und der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung.
Wie sich der Höchstbeitrag in der GKV nun ändert, hat Versicherungsmakler und Krankenversicherungsexperte Sven Hennig in einem Blogbeitrag berechnet. Bisher lag dieser Beitrag bei rund 757 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung plus Zusatzbeitrag der Krankenkasse.
Ab 2018 fielen für die Krankenversicherung nun etwa 646 Euro und für die Pflegepflichtversicherung rund 124 Euro an, schreibt Hennig. „Gesamt sind in der Krankenversicherung dann 767 Euro pro Monat von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten, plus Zusatzbeitrag, den die Kasse prozentual (vom eigenen Einkommen) erhebt.“
Änderungen auch für PKV-Anwärter
Auch für einige Privatversicherte haben die neuen Beitragsbemessungsgrenzen Folgen. Der maximal zu zahlende Beitrag der Basis- und Standardtarife richtet sich ebenfalls nach dem GKV-Höchstbeitrag, berichtet der Verband der Privaten Krankenversicherung.
2018 wird es außerdem schwieriger, in die private Krankenversicherung zu kommen. Denn auch die Versicherungspflichtgrenze wurde angehoben: von 57.600 Euro auf 59.400 Euro. Wer weniger verdient, ist in der GKV pflichtversichert.
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