Ein Arzt bereitet sich auf eine OP vor: Für ALG-II-Empfänger besteht ab 2016 Handlungsbedarf in der Krankenversicherung. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 26.08.2015 um 14:52
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:40 Min

Der 1. Januar eines jeden Jahres ist für rechtliche, steuerliche und finanzielle Aspekte stets ein wichtiger Stichtag. Das gilt auch für das Jahr 2016. Nun wurden die ersten Veränderungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II bekannt. Für viele Versicherte bedeutet das Handlungsbedarf.

Durch eine Änderung im GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsentwicklungsgesetz werden ab 2016 alle Bezieher von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Heißt: Die Familienversicherung für Arbeitslosengeld-II-Bezieher endet mit Ablauf dieses Jahres, sie müssen sich eigenständig krankenversichern.

Nur Personen, die vorher schon privat krankenversichert waren, werden wieder der PKV zugeordnet. Das berichtet das Online-Portal haufe.de.

War der ALG-II-Bezieher vorher in der GKV, kann er zum Jahreswechsel eine neue Krankenkasse wählen. Zusatzbeiträge müssen diese Personen aber auch bezahlen. „Zwar übernimmt das Jobcenter neben dem gesetzlich festgelegten Beitrag auch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, diesen jedoch nur bis maximal zur Höhe des ‚durchschnittlichen Zusatzbeitrages‘ von aktuell 0,9 Prozent“, berichtet das Portal weiter. Übrigens: Wählt der Betroffene keine Krankenkasse, übernimmt das Jobcenter diese Aufgabe.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content