- Von Juliana Demski
- 08.11.2019 um 14:16
Fitness-Armbänder, Smartwatches und Co. – immer mehr Menschen steigen in den Trend ein, die eigene Gesundheit am Handgelenk zu tracken. Bereits 2016 haben sich die Verbraucherschutzminister der Länder mit „Telematik-Tarifen im Versicherungsbereich“ auseinandergesetzt. Die Befürchtung: Die vielen Tracker könnten zu Beitragsvorteilen in der PKV führen. Zwar gab der PKV-Verband schon damals Entwarnung. Doch erst kürzlich äußerte die Landesregierung Hessen erneut diese Sorgen.
Nicht nur Kosten erstatten, sondern Dienstleister sein
Wie Fitness-Tracker & Co. das Gesundheitssystem verändern
„Die Kritiker befürchten eine Entsolidarisierung innerhalb der PKV-Tarifwelt“, erklärt Timm Genett, Geschäftsführer Politik im PKV-Verband, im Interview auf „PKV.de“. Sie fordern daher, dass die Bundesregierung die Erhebung von Gesundheitsdaten für die Tarifgestaltung für unzulässig erklärt. Diese Sorgen seien aber unbegründet, so Genett. Denn: „Schon ein Blick auf unsere Kalkulationsvorschriften zeigt, dass es sich um eine Phantom-Debatte handelt: PKV-Tarife, die ein individuelles Gesundheitsmonitoring mit günstigeren Beiträgen belohnen, sind schlicht nicht vereinbar mit unseren rechtlichen Vorgaben.“
Per Gesetz sei geregelt, dass der PKV-Beitrag sich nach „Alter, Gesundheitsrisiko und Leistungsumfang zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses kalkuliert“, so der Verbandsmann. „Bestimmte Verhaltensmerkmale kann ein Unternehmen zwar theoretisch bei der Risikoprüfung berücksichtigen, sofern es dafür statistisch valide Daten gibt. Nach Vertragsschluss dürfen Änderungen des individuellen Risikos aber keine Beitragsänderungen mehr nach sich ziehen.“
Keine zu strikte Regulierung
Genett warnt die Politik davor, eine zu scharfe Regulierung einzuführen. „Aus unserer Sicht sind sehr wohl Anreize sinnvoll, die Potenzial für die Gesundheit der einzelnen Versicherten und für die finanzielle Entlastung des Kollektivs bieten.“
Und weiter: „Viele PKV-Tarife setzen beispielsweise Beitragsrückerstattungen zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens ein. Soweit dadurch Verhaltensweisen motiviert werden, die es ohne diesen Anreiz nicht gegeben hätte, wäre das letztlich ein Beitrag zur Prävention.“ Es gehe weniger um Wettbewerb als um Prävention, weniger um Selektion als um optimales Versorgungsmanagement, findet Genett.
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