- Von Manila Klafack
- 01.10.2018 um 14:52
Eine Arbeitsunfähigkeit sollte auch teilweise gelten können. So wären Abstufungen von 25, 50 oder 75 Prozent denkbar. So sieht es jedenfalls die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Gerade bei psychischen Erkrankungen ist es häufig hilfreich, dass Patienten nicht vollständig oder zu lang aus dem Arbeitsprozess ausscheiden“, erklärt Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Die Arbeit kann auch hilfreich für eine Genesung sein. Was für den Patienten am besten ist, sollten Patient, Arzt oder Psychotherapeut flexibel entscheiden können.“
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Bei psychischen Erkrankungen liegen die Fehlzeiten oft über 30 Tage. Dabei würde die Arbeit eine Tagesstruktur bieten und soziale Kontakte aufrecht erhalten. Beides könne für psychisch kranke Menschen wichtig sein. Wer arbeitet, erlebe sich als nützlich und wertvoll. Zudem verhindere eine Tätigkeit, dass sich Menschen zu sehr zurückziehen und sozial isolieren. Die auftretende Belastungen und Anforderungen würden in Psychotherapie besprochen werden können und das wiederum könne zu Erfolgserlebnissen führen sowie das Selbstwertgefühl stärken.
Nur im Konsens zwischen Behandler und Patient
„Eine Teilzeit-Arbeitsunfähigkeit sollte ausschließlich im Konsens zwischen Behandler und Patient erfolgen, freiwillig und ohne Druck“, fordert Munz. Dabei solle spätestens mit der elektronischen Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit eine Anonymisierung des Behandlers erfolgen, damit nicht zu erkennen ist, wenn etwa ein Psychiater oder künftig ein Psychotherapeut krankgeschrieben hat.
Obwohl Therapeuten mit am besten eine Arbeitsfähigkeit ihrer Patienten beurteilen können, dürfen sie aktuell keine Krankschreibung ausstellen. Die BPtK fordert deshalb ebenfalls, mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz auch Psychotherapeuten die Befugnis zu geben, Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen.
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