Michael Schmahl ist Vertriebsleiter der Knappschaft © Knappschaft
  • Von Oliver Lepold
  • 09.07.2018 um 09:50
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:40 Min

Das Versichertenentlastungsgesetz sieht vor, dass ab 1. Januar 2019 die Beiträge der GKV wieder komplett paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert werden. Michael Schmahl, Vertriebsleiter der Knappschaft, erläutert Auswirkungen und Vertriebschancen für Makler.

Wie sollte hier die Ansprache der Kunden erfolgen?

Die Bereitschaft, Gelder die plötzlich zusätzlich zur Verfügung stehen, zu reinvestieren ist größer, als wenn das Geld aus dem Sparstrumpf kommt. Makler können das mit einfachen Rechenbeispielen anschaulich belegen und zeigen, dass vielleicht noch etwas übrigbleibt. Wir sehen zudem auch neue Vertriebschancen im Firmengeschäft. Denn Arbeitgeber werden auch weiterhin nach einer Entlastung der Lohnnebenkosten streben. Dafür bieten Krankenkassen Lösungen. So können Makler zum Beispiel speziell in kleineren Betrieben erheblich Kosten sparen. Die Änderung kann ein Anlass sein, um über einen Kassenwechsel zu sprechen.

Wie zum Beispiel?

Themen mit mehr Leistung fallen jetzt ins Gewicht. Dabei geht es nicht nur um die Zusatzleistungen der einzelnen Kassen, sondern auch um Zusatzleistungen des Arbeitgebers. Dabei können Krankenkassen helfen, das wissen aber nur die wenigsten Vermittler. Sicherlich halten sich viele Arbeitgeber bei der Krankenkassenwahl der Arbeitnehmer heraus. Wenn es aber die Chance gibt, dass für beide – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – durch einen möglichen Kassenwechsel eine Win-Win-Situation entsteht, sollte darüber gesprochen werden. Sinnvoll ist es, dass der Arbeitgeber ein motivierendes Umfeld schafft. Ich gehe stark davon aus, dass die GKV mehr und mehr auch im Rahmen von Senkung der Lohnnebenkosten und Ergänzung zum bestehenden Krankenversicherungsschutz Partner der freien Finanzdienstleister wird.

Inwieweit hat die Rückkehr zur Parität in der GKV auch Auswirkungen für Privatversicherte?

Wir gehen davon aus, dass der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV im Zuge der Gesetzesänderung steigen wird. PKV-Versicherte, die als Arbeitnehmer privat krankenversichert sind, erhalten grundsätzlich einen Zuschuss von ihrem Arbeitgeber. Die Zuschusshöhe beträgt die Hälfte der Versicherungsbeiträge zur privaten Krankenversicherung, maximal jedoch den Anteil, den der Arbeitgeber höchstens für einen gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer mit dem gleichen Einkommen zahlen müsste. Ausgehend von der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der GKV könnte der maximale Arbeitgeberzuschuss für PKV-Versicherte von derzeit 323,03 Euro auf dann 345,15 Euro steigen. Falls die Beitragsbemessungsgrenze für 2019 erhöht wird, erhöht sich auch der Arbeitgeberzuschuss.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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