- Von Redaktion
- 23.11.2015 um 14:30
Gegenwind aus der Politik
Aus der Politik droht immer wieder mal Gegenwind – nicht nur in Deutschland. Vor einem Jahr wurden die Schweizer Bürger an die Urnen gerufen. Volksabstimmungen sind im Nachbarland ein gern genutztes Mittel der politischen Willensbildung. Es ging um nichts weniger als die Abschaffung der privaten Krankenversicherung. Am Ende blieb allerdings alles beim Alten. Die Schweizer hatten sich mit knapp 62 Prozent gegen die Schaffung einer öffentlichen Einheitskrankenkasse ausgesprochen.
Nach dem Schweizer Votum hat sicherlich auch hierzulande der eine oder andere PKV-Vorstand erleichtert durchgeatmet. Denn unter den Stichworten „Bürgerversicherung“ und „Einheitskasse“ ist ein solches Begehren auch in Deutschland in der Diskussion. Nach Meinung der Befürworter würde sie die Ungerechtigkeit beseitigen, wer in die private Krankenversicherung wechseln kann und wer nicht. Es gäbe keine Selektion mehr, nach der sich vor allem Jüngere und Gesunde mit überdurchschnittlichen Einkommen privat versichern, während Ältere, Geringverdiener und Personen mit Vorerkrankungen dies überwiegend nicht tun können.
Ein Schreckensszenario für die private Krankenversicherung: Sie dachte, es gäbe in dieser Hinsicht zunächst nichts mehr zu befürchten. Denn die Regierungskoalition hatte zumindest für die laufende Legislaturperiode eine Art Waffenstillstand ausgerufen. Und so ist es derzeit ruhig geworden um diese Idee.
Politische Akzeptanz der Vollversicherung verstärken
Nach Einschätzung von Debeka-Vorstand Roland Weber sollten die privaten Krankenversicherer darum jetzt alles tun, um die politische Akzeptanz der Vollversicherung zu stärken: „Eine Konzentration der Branche in Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung auf das Angebot von Zusatzversicherungen wäre der falsche Weg.“ Denn selbst wenn man alle Deutschen verpflichten würde, eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen, würden die Beiträge nur rund 50 Prozent des Beitragsvolumens in der Krankenvollversicherung erreichen können.
Eine Einheitskasse hätte noch in anderer Hinsicht enorme Auswirkungen. Nach einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung vernichtet die Einführung einer Bürgerversicherung bis zu 100.000 Arbeitsplätze in der Privaten Krankenversicherung. Autor Robert Paquet sagt: „Allein 67.000 abhängig Beschäftigte in den Versicherungsunternehmen und nochmals mehr als 10.000 freie Vermittler würden ihren Arbeitsplatz mit Einführung der Bürgerversicherung verlieren.“ Die weitere Entwicklung hängt wohl davon ab, wohin sich das politische Blatt nach der nächsten Bundestagswahl wendet.
Zusatzpolicen: Wer braucht was?
Jedem gesetzlich Krankenversicherten steht es frei, seinen Versicherungsschutz mit einer privaten Zusatzpolice aufzubessern. In den letzten zehn Jahren stieg der Bestand von von knapp 16 auf 24 Millionen Verträge an. Wie bei den Volltarifen gilt auch hier: je früher man einsteigt, desto besser. Aber für wen ist welcher Tarif richtig? Häufig haben sich die gesetzlichen Kassen einen privaten Anbieter gesucht, mit dem sie spezielle Konditionen festlegen. Solche Gruppentarife sind manchmal günstiger oder haben bestimmte Leistungen im Angebot.
Die Barmer Ersatzkasse beispielsweise arbeitet mit der HUK-Coburg zusammen, die DAK mit der Hanse Merkur und die Techniker Krankenkasse mit Envivas (AMB Generali Konzern). Die Zusatz-Policen bieten die Übernahme für Krankenhausbehandlungen, Zahnersatz oder Heilpraktikerkosten sowie Krankentagegeld. Sie bieten Pakete, die mehrere solcher Bausteine enthalten.
Faktisch ist dann der gesetzlich Versicherte dem Privatpatienten im Krankenhaus gleichgestellt. Nachteil ist, dass sich diese Gruppentarif-Zusatzpolicen bei einem Wechsel der Krankenkasse nicht mitnehmen lassen.
Zahnzusatz ist beliebt
Zum beliebtesten privaten Schutz zählt die Zahnzusatzversicherung, weil hier die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen starke Leistungsbegrenzungen vorweist. Für Kunden sind hierbei in der Regel weniger gesundheitliche als ästhetische Aspekte wichtig. Vom Absicherungsgedanken her sollte jedoch in erster Linie eine Krankentagegeldversicherung im Vordergrund stehen, da ansonsten empfindliche Einkommensausfälle beim Versicherten drohen können. Im Krankheitsfall zahlt diese Police nach dem 43. Tag (Ende der Lohnfortzahlung) oder nach individueller Regelung einen finanziellen Ausgleich in Höhe des vereinbarten Tagessatzes.
Optional ist eine stationäre Zusatzversicherung. Mit dieser wird man bei einem Krankenhausaufenthalt in einem Einoder Zweibettzimmer untergebracht und kommt in den Genuss der freien Arzt- und Krankenhauswahl sowie der Behandlung durch einen Chefarzt. Auch hier gilt: je früher man die Versicherung abschließt, desto attraktiver die Beiträge. Für neugeborene Kinder schwankt der Beitrag für eine private Krankenhauszusatzversicherung in der Regel zwischen 4 und 8 Euro. Der Beitrag steigt nach Altersstufen an. Beispiel: Für 35-Jährige liegt der Tarifbeitrag in der Regel zwischen 35 und 55 Euro monatlich.
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