- Von Karen Schmidt
- 22.10.2021 um 09:25
Aber auch an Firmenkunden werden sich Vermittlerinnen und Vermittler wohl in Zukunft öfter wenden. Denn die betriebliche Krankenversicherung (bKV) boomt. Laut PKV-Verband hat sich die Zahl der Unternehmen, die eine arbeitgeberfinanzierte bKV anbieten, seit 2015 mehr als vervierfacht. Mit 13.500 Betrieben, die ihren Mitarbeitern diese Leistung anbieten, besteht aber noch sehr viel Luft nach oben. „Wir stehen hier erst am Anfang der Entwicklung“, ist Kabil Azizi, National Category Manager Gesundheit bei der Gothaer, überzeugt.
Dieses Potenzial sehen vielfach auch unsere Leserinnen und Leser. 51 Prozent sehen in diesem Markt große Chancen, knapp 28 Prozent immerhin verhaltenes Potenzial. Gut jeder Fünfte glaubt aber nicht, dass hier viel Geschäft zu machen sei. Das könnte daran liegen, dass Vermittler hier durchaus Hürden sehen. Der Beratungsaufwand sei zu groß, meinen etwa 58 Prozent. Die Produkte seien zu kompliziert, geben 31 Prozent an. Eine zu geringe Vergütung sehen 27 Prozent als Hindernis für die weitere Verbreitung der bKV.
1) Mehrfachnennungen möglich
Quelle: Pfefferminzia-Leserumfrage 2021
Illustrationen: Freepik / www.flaticon.com, rawpixel.com / Freepik
Im freien Antwortfeld gaben mehrere Leser auch an, dass es mitunter schwierig sei, die Unternehmerinnen und Unternehmer für eine bKV zu begeistern – oder überhaupt erst mal einen Termin mit einem Entscheider zu ergattern.
Zumindest der Punkt mit den zu komplexen Tarifen lässt sich heute schon recht gut aushebeln. Denn es gibt sogenannte Budgettarife. Der Arbeitgeber legt dabei für seine Mitarbeiter ein jährliches Gesundheitsbudget fest, zum Beispiel 500 Euro. Die Angestellten können dieses Geld dann ganz individuell für ihre Gesundheitsleistungen nutzen, etwa für Zahnersatz oder eine neue Brille. Viel einfacher geht es nicht. Zusätzlich ist die Vergütung bereits vor einiger Zeit der Regelung bei Einzelversicherungen angepasst worden, um mit einem weiteren Irrglauben aufzuräumen. Und: Die Zuwendungen in der arbeitgeberfinanzierten bKV sind bis zu einer Grenze von 44 Euro steuer- und sozialabgabenfrei – ab 1. Januar 2022 steigt dieser Wert auf 50 Euro. Gothaer-Mann Kabil Azizi kommt daher zu dem Schluss: „Für Vermittlerinnen und Vermittler, die sich mit der bKV beschäftigen, ist das eine Riesen-Chance.“ Und dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
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