- Von Juliana Demski
- 12.04.2022 um 15:16
Der gelbe Schein könnte schon bald Geschichte sein – zumindest, wenn es nach dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geht. Seit Anfang des Jahres läuft das Pilotprojekt zur Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
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„Das erste Quartal der Pilotierung stimmt zuversichtlich, dass wir die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in absehbarer Zeit und in vollem Umfang auf die Schiene bekommen“, so Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands. „Über eine Million zwischen Kassen und Arbeitgebenden übermittelte Datensätze sind ein positives Zeichen dafür, dass dieser Teil des Verfahrens funktioniert.“
Laut dem Verband verteilen sich die über eine Million Datensätze auf rund 500.000 Anfragen von Arbeitgebenden und knapp 600.000 Rückmeldungen der Kassen. Die Kassen konnten alle Arbeitgeberanfragen beantworten, teilt der Verband weiter mit – in 80 Prozent der Fälle auch mit eAU-Daten. Sei dies nicht möglich gewesen, habe in den meisten Fällen keine eAU bei der Kasse vorgelegen, weil die ärztliche Praxis sie nicht übermittelt habe.
Arztpraxen nutzen oft noch altes Verfahren
Bereits seit Anfang des Jahres sind Arztpraxen hierzulande verpflichtet, die eAUs ihrer Patienten an deren Krankenkassen zu schicken. Dafür nutzen sie die Telematikinfrastruktur. Da viele Praxen dazu technisch noch nicht in der Lage sind, nutzen sie jedoch nach wie vor das herkömmliche Verfahren: Sie drucken die Krankmeldung aus und geben sie dem Versicherten mit.
Pfeiffer: „Was wir jetzt brauchen, sind reibungslose Abläufe im ersten Teil des Verfahrens, also bei der Übermittlung der eAU von ärztlichen Praxen an die Kassen. Ich appelliere daher an alle Ärztinnen und Ärzte, die eAU kurfristig umzusetzen und möglichst viele digitale Krankmeldungen auszustellen. Das ist die Voraussetzung für einen funktionierenden Regelbetrieb.“
Die Pilotphase für Arbeitgeber läuft vorerst bis zum 31. Dezember 2022 (Stand 12. April 2022). Bis dahin sind Beschäftigte weiterhin verpflichtet, ihren Chefs die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.
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