- Von René Weihrauch
- 10.11.2020 um 12:38
Hinzu kommt eine Art „Airbag zur Dämpfung der Beiträge im Alter“, wie der Verband der Privaten Krankenversicherung es nennt: Jeder, der seit dem Jahr 2000 eine PKV abgeschlossen hat, zahlt bis zum 60. Lebensjahr einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent auf seine Beiträge. Dadurch können Anpassungen ab dem 65. Lebensjahr abgemildert werden. „Auch die meisten Privatversicherten, die schon vor 2000 in der PKV waren, haben ihre Verträge um diese Vorsorge ergänzt“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes.
Außerdem entfallen im Ruhestand die Beiträge für die Krankentagegeldversicherung, da eine solche Absicherung gegen Verdienstausfall ja nicht mehr benötigt wird. Und: Die gesetzliche Rentenversicherung gewährt privat krankenversicherten Rentnerinnen und Rentnern auf Antrag einen Zuschuss zur PKV (vorausgesetzt, sie beziehen eine gesetzliche Rente). Zurzeit liegt dieser Zuschuss bei 7,3 Prozent der Rente, höchstens aber bei der Hälfte der PKV-Beiträge. Dadurch wird bei früheren Angestellten der Wegfall des Arbeitgeberanteils zumindest zu einem großen Teil ausgeglichen.
Im Vergleich zur GKV kommt noch etwas anderes hinzu: Bei gesetzlich Versicherten werden im Ruhestand nicht nur auf die Rente, sondern auch auf die betriebliche Altersversorgung Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von derzeit 18,5 Prozent fällig. Da sich die Beitragshöhe in der PKV nicht nach dem Einkommen richtet, sind privat Versicherte hiervon nicht betroffen. Somit haben sie einen weiteren „Puffer“ für eventuelle Beitragsanpassungen.
Thorulf Müller
Vor 4 JahrenWenn Journalisten sich verirren!
Sorry, aber diese Aussage ist mal wieder völlig falsch:
>>Neben diesen Maßnahmen, die Kunden individuell treffen können, sorgen auch gesetzliche Regelungen dafür, dass die Beiträge nicht ins Uferlose steigen. So sind die Versicherungsunternehmen verpflichtet, Rücklagen zu bilden, um künftig zu erwartende Ausgabensteigerungen (etwa durch die demografische Entwicklung oder medizinischen Fortschritt) bewältigen zu können. Mit Stand vom Oktober 2020 summierten sich diese Rücklagen auf rund 281 Milliarden Euro.<<
ist aber nicht der einzige Fehler bzw. unsaubere Aussage!
1 Kommentare
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kommentierenThorulf Müller
Vor 4 JahrenWenn Journalisten sich verirren!
Sorry, aber diese Aussage ist mal wieder völlig falsch:
>>Neben diesen Maßnahmen, die Kunden individuell treffen können, sorgen auch gesetzliche Regelungen dafür, dass die Beiträge nicht ins Uferlose steigen. So sind die Versicherungsunternehmen verpflichtet, Rücklagen zu bilden, um künftig zu erwartende Ausgabensteigerungen (etwa durch die demografische Entwicklung oder medizinischen Fortschritt) bewältigen zu können. Mit Stand vom Oktober 2020 summierten sich diese Rücklagen auf rund 281 Milliarden Euro.<<
ist aber nicht der einzige Fehler bzw. unsaubere Aussage!