Ärztin spricht im Sprechzimmer mit Patientin: Die höhere Jahresarbeitsentgeltgrenze sorgt dafür, dass weniger Angestellte in die PKV wechseln können. © Freepik
  • Von Barbara Bocks
  • 11.11.2024 um 12:35
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Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt 2025 um 6,5 Prozent auf 73.800 Euro. Der PKV-Verband kritisiert, wenig überraschend, diesen Beschluss und fordert gleiche Höhe bei Beitragsbemessungs- und Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wie sich die Grenzen in den vergangenen Jahren entwickelt haben.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze erhöhte sich in diesem Jahr auf 73.800 Euro. Das geht aus dem Beschluss der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2025 hervor. Im Vergleich zum Vorjahr (also 2024) steigt sie somit von 69.300 Euro um 6,5 Prozent. Von 2023 auf 2024 waren es noch 3,8 Prozent.

Die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, legt fest, ab welchem Gehalt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind und in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln können. 

Die Bundesregierung passt die Sozialversicherungsrechengrößen jährlich angelehnt an die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland an. Eine höhere Grenze heißt für Versicherte, dass sie im Jahr 2025 deutlich mehr verdienen müssen, um sich zwischen GKV und PKV entscheiden zu können.

Und in konkreten Zahlen heißt das: Ab dem kommenden Jahr muss ein Arbeitnehmer beispielsweise 1.817 Euro mehr im Monat verdienen als im Jahr 2013, um in die PKV wechseln zu können.

Seit 2013 ist die Versicherungspflichtgrenze um 42 Prozent gestiegen

Denn seit dem Jahr 2013 hat die Bundesregierung die Jahresarbeitsentgeltgrenze um fast 42 Prozent erhöht: von 52.200 Euro auf 73.800 Euro ab 2025. Bis Ende 2002 waren die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV noch identisch.

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Höhe das Einkommen für Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen wird.

Die damalige rot-grüne Bundesregierung hat die Jahresarbeitsentgeltgrenze zur Jahreswende 2002/2003 im Verhältnis überproportional erhöht, findet der PKV-Verband. Damit wurde das klare Ziel aus Sicht des PKV-Verbands verbunden, den Kreis der Versicherten, die zwischen GKV und PKV entscheiden können, einzugrenzen.

Versicherungspflichtgrenze ist um 7.650 Euro höher als Beitragsbemessungsgrenze

Die höhere Versicherungspflichtgrenze greift aus Sicht des PKV-Verbands in die Wahlfreiheit von Millionen Angestellten ein und verzerre so den Wettbewerb zwischen GKV und PKV. Um  7.650 Euro liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze mittlerweile über der Beitragsbemessungsgrenze. Letztere steigt in der Krankenversicherung auf 66.150 Euro im Jahr 2025. Das entspricht einem Monatseinkommen von 5.512,5o Euro. Im Jahr 2024 lagen die Werte noch bei 62.100 Euro pro Jahr beziehungsweise 5.175 Euro monatlich.

„Die Politik sollte endlich zum Normalzustand zurückkehren und die Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze senken“, kritisiert Florian Reuther, PKV-Verbandsdirektor.

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Barbara Bocks

Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Seit Juli 2024 ist sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

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