Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft. Der BdV hatte vor dem Landgericht München I Erfolg mit seiner Klage gegen die Minerva Kunden Rechte GmbH. © dpa/picture alliance
  • Von Manila Klafack
  • 25.05.2018 um 16:35
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Versicherungsberater dürfen keine erfolgsabhängige Vergütung verlangen, wenn Sie eine Tarifwechselberatung in der privaten Krankenversicherung (PKV) durchführen. Auf diesen rechtlichen Grundsatz hat der Bund der Versicherten (BdV) gepocht und sich damit gegen das Geschäftsmodell des Wechseldienstleisters Minerva vor Gericht durchgesetzt.

Der BdV hatte vor dem Landgericht München I Erfolg mit seiner Klage gegen die Minerva Kunden Rechte GmbH auf Unterlassung ihres derzeitigen Geschäftsmodells. Das beklagte Unternehmen unterstützt, berät und begleitet privat Krankenversicherte im Falle eines Tarifwechsels nach Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dafür verlangt das Unternehmen laut BdV ein Vielfaches der dadurch eingesparten Monatsprämie als Honorar.

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„In seinem Urteil vom 18. Mai 2018 stützt das Gericht die Rechtsauffassung des BdV, dass Minerva mit ihrem Geschäftsmodell gegen ein gesetzliches Verbot verstößt“, sagte BdV-Sprecherin Bianca Boss.

Die Beratung zum Wechsel eines PKV-Tarifs ist nach Ansicht der Richter eine Rechtsdienstleistung und unterliegt damit der erfolgsabhängigen Vergütung, die für Juristen gilt. Eine Vereinbarung auf ein erfolgsabhängiges Honorar sei für einen Versicherungsberater rechtswidrig, so das Urteil.

„Bei einer Versicherungsberatung hat die Beratungsleistung im Mittelpunkt zu stehen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs“, so das Resümee des BdV.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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