Sven Meschede, Versicherungsmakler bei Beihilfe Partner, im Interview © privat
  • Von Oliver Lepold
  • 10.03.2020 um 11:54
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Wie vermeidet man eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht in der privaten Krankenversicherung (PKV)? Sven Meschede, Versicherungsmakler und Beihilfe-Experte, erklärt, wie Vermittler am besten mit den Gesundheitsfragen bei Antragstellung umgehen sollten.

Wie kommt der Makler konkret an die vollständige Patientenakte? Insbesondere wenn der Kunde über den fraglichen Zeitraum bei vielen Ärzten in Behandlung war und sich nicht mehr erinnert.

In der Regel schreibt der Makler alle Ärzte an, die der Kunde ihm mitteilt, und bittet jeweils um Zusendung einer Kopie der Patientenakte. Einfacher und schneller ist die Anforderung einer sogenannten Patientenquittung bei der gesetzlichen Krankenkasse des Kunden. Dort sind in einer tabellarischen Aufstellung sämtliche Arztbesuche, Ärzte und Diagnosen verzeichnet. Allerdings sind dort weder privat bezahlte Konsultationen, noch zusätzliche Leistungen, die der Patient selbst bezahlt hat – sogenannte IGEL-Leistungen – aufgelistet. Hierzu zählt zum Beispiel ein Besuch beim Heilpraktiker. Der Makler muss bei Verwendung der Patientenquittung also sichergehen, dass der Kunde nur bei Kassenärzten war und keine IGEL-Leistungen in Anspruch genommen hat.

Wie sollten Makler Risikovoranfragen in der PKV am besten vornehmen? 

Meiner Meinung nach immer anonym und bei allen Anbietern. Im Vorfeld formuliere ich die Risikovoranfrage und füge gegebenenfalls anonymisierte medizinische Unterlagen hinzu. Diese sende ich dem Kunden zur Freigabe zu und erst dann geht die Risikovoranfrage an die Versicherer per Mail.

Wie sinnvoll sind entsprechende Tools dafür? 

Meiner Erfahrung nach bringen Tools kaum einen Mehrwert, da diese nur bei ganz einfachen Standarderkrankungen oder normalem Body-Mass-Index (BMI) exakt sind. Manche Versicherer betrachten jeden Fall individuell. Fällt also nur ein Versicherer aus einem solchen Tool heraus, kann ich dem Kunden keinen kompletten Marktüberblick ermöglichen und muss dann ohnehin nochmal eine Risikovoranfrage erstellen. Daher verwende ich keine Tools. Auf direktem Wege kann ich zudem den Risikozuschlag individuell verhandeln oder Sonderentscheidungen zum Vorteil des Kunden erwirken.

Welche Rolle spielen psychische Diagnosen oder Behandlungen bei der Aufnahme in einen PKV-Tarif? 

Eine wichtige. Denn hier sind die Versicherer extrem pingelig geworden und der Anteil der Kunden, die schon einmal Behandlungen oder Therapien hatten, ist enorm gestiegen. Das betrifft nach meiner Erfahrung etwa jede achte bis zehnte Kundenanfrage. Hier sind die Abfragezeiträume mittlerweile bei der Mehrzahl der Versicherer auf zehn Jahre angehoben. Abgesehen von einzelnen positiven Ausnahmen bekommt man Kunden also fast nur über Tariföffnungsaktionen versichert.

Was raten Sie Maklern abschließend generell im Umgang mit Gesundheitsfragen in der PKV? 

So präzise wie möglich zu arbeiten und immer Kopien der Patientenakten des Kunden anzufordern. Natürlich erschwert das den Abschluss. Aber wenn Vermittler mehr auf ihre Abschlusscourtage schielen als auf das Wohl des Kunden, kommt es im Leistungsfall immer wieder zu Rücktritten der Versicherer wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Dann ist kaum noch etwas zu retten. Ich empfehle Vermittlern, die weniger als drei Mal monatlich zur PKV beraten, spezialisierte Maklerkollegen hinzuziehen und eine Teilung der Courtage zu vereinbaren. Ein zufriedener Kunde mit halber Courtage ist besser ist als ein stinksaurer Kunde, mit dem nie wieder ein Geschäft gemacht werden kann.

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Oliver

Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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