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- 09.02.2017 um 09:59
Das Urteil
Das Amtsgericht Potsdam entscheidet zugunsten des Mannes (Aktenzeichen 29 C 122/16). Die Beitragserhöhungen seien unwirksam und der Mann sei nicht zur Zahlung verpflichtet. Die Axa muss außerdem 1.071,12 Euro nebst Zinsen n Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 1.3.2016 an den Mann zahlen.
Die Richter sehen es als erwiesen an, dass es an einer ordnungsgemäßen Zustimmungserklärung eines unabhängigen Treuhänders fehlt. Das folge aus Paragraf 203 Abs. 2 S. 1 VVG. „Nach dieser Vorschrift sind Prämienerhöhungen bei Krankenversicherungsverträgen der vorliegenden Art nur wirksam, wenn ein unabhängiger Treuhänder der Prämienanpassung zugestimmt hat. Hier hat zwar der Treuhänder den in Streit stehenden Prämienerhöhungen zugestimmt. Er war jedoch nicht unabhängig im Sinne der genannten Vorschrift“, heißt es in den Entscheidungsgründen.
Beitragserhöhung private Krankenversicherung AXA ungültig?
Vor 4 Jahren[…] Das ursprüngliche Urteil Aktenzeichen 29 C 122/16 vom Amtsgericht Potsdam gegen die AXA können Sie hier >>>nachlesen. […]
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Vor 4 Jahren[…] Das ursprüngliche Urteil Aktenzeichen 29 C 122/16 vom Amtsgericht Potsdam gegen die AXA können Sie hier >>>nachlesen. […]