Hauptsitz der Axa Konzern in Köln-Holweide: Der Versicherer hat vor Gericht eine Niederlage in Sachen Beitragsanpassungen erlitten. © dpa/picture alliance
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  • 09.02.2017 um 09:59
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Ein Mann ist bei der Axa versichert und muss in den Jahren 2012 und 2013 Beitragsanpassungen hinnehmen. Diese wurden von einem unabhängigen Treuhänder abgesegnet. Das Problem: Der Treuhänder war gar nicht unabhängig und die Beitragsanpassung dadurch unwirksam, urteilte nun das Amtsgericht Potsdam. Hier kommen die Details.

Das Urteil

Das Amtsgericht Potsdam entscheidet zugunsten des Mannes (Aktenzeichen 29 C 122/16). Die Beitragserhöhungen seien unwirksam und der Mann sei nicht zur Zahlung verpflichtet. Die Axa muss außerdem 1.071,12 Euro nebst Zinsen n Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 1.3.2016 an den Mann zahlen.

Die Richter sehen es als erwiesen an, dass es an einer ordnungsgemäßen Zustimmungserklärung eines unabhängigen Treuhänders fehlt. Das folge aus Paragraf 203 Abs. 2 S. 1 VVG. „Nach dieser Vorschrift sind Prämienerhöhungen bei Krankenversicherungsverträgen der vorliegenden Art nur wirksam, wenn ein unabhängiger Treuhänder der Prämienanpassung zugestimmt hat. Hier hat zwar der Treuhänder den in Streit stehenden Prämienerhöhungen zugestimmt. Er war jedoch nicht unabhängig im Sinne der genannten Vorschrift“, heißt es in den Entscheidungsgründen.

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Beitragserhöhung private Krankenversicherung AXA ungültig?
Vor 4 Jahren

[…] Das ursprüngliche Urteil Aktenzeichen 29 C 122/16 vom Amtsgericht Potsdam gegen die AXA können Sie hier >>>nachlesen. […]

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Beitragserhöhung private Krankenversicherung AXA ungültig?
Vor 4 Jahren

[…] Das ursprüngliche Urteil Aktenzeichen 29 C 122/16 vom Amtsgericht Potsdam gegen die AXA können Sie hier >>>nachlesen. […]

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