Hagen Engelhard ist Mitbegründer des Versorgungsnetzwerkes Medi-Kost-Net. © Hagen Engelhard
  • Von Redaktion
  • 28.07.2022 um 10:32
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:25 Min

Beitragsanpassungen gehören zu den heißesten Eisen in jedem Beratungsgespräch zur privaten Krankenversicherung. Wie begegne ich als Makler den oft geäußerten Vorurteilen „Zu teuer!“ und „Für Rentner nicht bezahlbar!“? PKV-Experte Hagen Engelhard erklärt es in seinem Gastbeitrag.

Als Makler sind Sie es gewohnt, eine Menge Rollen auszufüllen – Sie sind Berater und Vermittler, Verkäufer und Kommunikator. Wenn es um Beitragsanpassungen geht, kann ich nur zu einer weiteren Funktion raten: Seien Sie ein Illusionen-Killer! Fakt ist: Beiträge in der PKV steigen. Das sollten Sie offen ansprechen. Alles andere wäre – eben, eine Illusion! Und wenn die platzt, bleibt nur: Enttäuschung.

Das muss nicht sein. Erklären Sie Ihren Kunden, dass die PKV kein Sparmodell ist, sondern Zugang zu erstklassigen medizinischen Leistungen bietet. Dass es dennoch möglich ist, Anpassungen auch im Alter im Rahmen zu halten. Dass Versicherte unterm Strich in der GKV keineswegs besser fahren. Und erklären Sie in verständlichen Worten, wie Beitragsanpassungen in der PKV zustande kommen. Denn was man versteht, ist auch leichter zu akzeptieren.

Für Anpassungen gibt es enge gesetzliche Vorgaben

Dabei ist es nicht nötig, ein versicherungsmathematisches Proseminar abzuhalten. Begriffe wie Kopfschadenprofil, Äquivalenzprinzip und Sterbetafeln sorgen bei Laien eher für Verwirrung. Klar werden sollte zweierlei: Erstens, dass Versicherer Beiträge keineswegs nach Gutdünken erhöhen können. Und zweitens, wie die manchmal eklatanten Beitragssprünge zustande kommen (und warum sie beim zweiten Hinsehen dann gar nicht mehr so eklatant sind).

Die beiden Punkte hängen eng miteinander zusammen. Ein Vorschlag: Erläutern Sie in der Beratung zunächst, dass es für Beitragsanpassungen enge gesetzliche Vorgaben gibt. Die meisten Kunden wissen nicht, dass Beiträge nur angepasst werden dürfen, wenn bestimmte „auslösende Faktoren“ eintreten. Das sind steigende Kosten für medizinische Behandlungen, und höhere Lebenserwartungen. Wenn eine dieser „Alarmglocken“ bei Gefahr anschlägt, lösen diese Faktoren per Gesetz eine komplette Überprüfung aller Kalkulationsgrundlagen aus. Dazu zählen auch Dinge wie Rechnungszinsen und Stornogewinne.

Wesentlich zu wissen ist, dass die Faktoren an vorgegebene Schwellenwerte gebunden sind. Sie liegen bei Versicherungsleistungen bei 10 Prozent, dürfen vom Versicherer aber auch abgesenkt werden. Erst wenn nach vier oder fünf Jahren der Schwellenwert überschritten wird, kalkuliert der Versicherer erneut und muss natürlich die vergangenen Jahre in der folgenden Beitragsanpassung auf einen Schlag nachholen. Dadurch entsteht der irrige Eindruck schockierend hoher Beitragssprünge von 20 oder 30 Prozent. Rechnet man die Anpassung auf mehrere Jahre um, ist die Wirkung gleich deutlich weniger schockierend.

Auslösende Faktoren nicht bei allen Versicherern gleich

Als Maklerin oder Makler können Sie Ihrem Kunden sprunghafte Erhöhungen natürlich ersparen, indem Sie einen Tarif suchen, bei dem die auslösenden Faktoren bereits bei 5 Prozent Abweichung aktiviert werden. In diesem Fall steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Anpassungen schneller, dafür aber weniger drastisch realisiert werden.

Bleibt die Frage nach der Beitragshöhe im Alter. Das bereitet erfahrungsgemäß vielen Kunden die größte Sorge. Meine einfache Antwort auf solche Befürchtungen lautet: Teurer als in der GKV kann es nicht werden. Wie das?

PKV und GKV im Alter: Auch Leistungsgefüge berücksichtigen

Der Grund für diese nur auf den ersten Blick gewagte These liegt darin, dass man GKV und PKV im Alter eigentlich nicht miteinander vergleichen kann. Jedenfalls nicht, wenn man die reine Beitragszahlung in Euro und Cent zugrunde legt. Ein solcher Vergleich hinkt. Denn: Wenn wir GKV und PKV gegenüberstellen, müssen wir auch das Leistungsgefüge berücksichtigen, das in der privaten Krankenversicherung deutlich höher ist. Will man einen angemessenen Vergleich ziehen, müsste man das Leistungsniveau der PKV auf das der GKV absenken. Genau das ist vom Gesetzgeber mit der Möglichkeit des Wechsels in den Basis- beziehungsweise Standarttarif ja auch vorgesehen. Damit reduzieren privat Versicherte ihre Beiträge etwa auf GKV-Niveau. Natürlich auch den Leistungsumfang.

So ganz rund läuft unser Vergleich damit allerdings immer noch nicht. Denn in der PKV lassen sich Beiträge im Alter durch mehrere Instrumente in Grenzen halten (Altersrückstellungen, Beitragssenkungstarife, Wegfall des Krankentagegeldes und so weiter). Tarife mit niedrigen Rückstellungen gehen dabei später leicht nach hinten los. Mein Tipp: Lieber anfangs etwas mehr zahlen – und dafür nach hinten heraus besser dastehen!

kommentare
D.Gall
Vor 2 Jahren

Herr Hagen,
nutzen Sie einfach bei der Alten Oldenburger den KV Prognoserechner.
Man kann da auch ander PKV Beiträge als die der AO eingeben, Zuwachs mit Kinder simulieren (und deren Eigenbeiträge) im Verlauf der GKV mit deren durchschnittlichen Beitragssatz.
Die Kunde glaubt dann auch mehr, wenn etwas simuliert ist.

Michael Buchholz
Vor 2 Jahren

Den Ausführungen von Hagen Engelhardt stimme ich zu 100% zu. Insbesondere der letzte Tipp ist goldrichtig. Wähle lieber zu Beginn einen hohen Schutz und hohen Beitrag. Somit wird der Spartopf (Alterrungsrückstellung) gefüllt. Am Besten noch einen Beitragsentlastungstarif obendrauf. Wer so vorgeht, braucht sich um nicht bezahlbare Beiträge im Alter keine Sorgen machen.

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D.Gall
Vor 2 Jahren

Herr Hagen,
nutzen Sie einfach bei der Alten Oldenburger den KV Prognoserechner.
Man kann da auch ander PKV Beiträge als die der AO eingeben, Zuwachs mit Kinder simulieren (und deren Eigenbeiträge) im Verlauf der GKV mit deren durchschnittlichen Beitragssatz.
Die Kunde glaubt dann auch mehr, wenn etwas simuliert ist.

Michael Buchholz
Vor 2 Jahren

Den Ausführungen von Hagen Engelhardt stimme ich zu 100% zu. Insbesondere der letzte Tipp ist goldrichtig. Wähle lieber zu Beginn einen hohen Schutz und hohen Beitrag. Somit wird der Spartopf (Alterrungsrückstellung) gefüllt. Am Besten noch einen Beitragsentlastungstarif obendrauf. Wer so vorgeht, braucht sich um nicht bezahlbare Beiträge im Alter keine Sorgen machen.

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