Makler Sven Hennig © privat
  • Von Redaktion
  • 18.06.2019 um 15:34
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Der Kunde war kaum krank, da kann man die Krankentagegeldversicherung getrost kündigen – und zwar zu Gunsten einer eher schwachen Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieses Vorgehen eines Beraters löst bei Makler Sven Hennig nur Kopfschütteln aus. Was er dem 51-jährigen Privatversicherten in dieser verfahrenen Situation empfiehlt, berichtet Hennig in seinem Blog.

Hier geht es zum Blog-Beitrag.

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