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- 26.05.2017 um 16:19
Die Leistungen sollen nach Vorstellung der Ärzte dabei mit einem Einfachsatz bewertet werden, der mit dem bisherigen durchschnittlichen Steigerungssatz vergleichbar sei. Erforderliche Zusatzaufwände, die sich aus der jeweiligen Leistung, den Umständen ihrer Erbringung oder aus patientenbezogenen Gründen ergäben, seien in entsprechenden leistungsbezogenen, den zeitlichen und qualitativen Aufwand berücksichtigenden Erschwerniszuschlägen abgebildet.
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Darüber hinausgehende besondere Erschwernisgründe, die zur Steigerung auf den zweifachen Gebührensatz berechtigten, würden in einer sogenannten Positivliste aufgenommen.
Diese Leistungsbewertungen würden laut „nachvollziehbaren Simulationsrechnungen“ in den ersten drei Jahren zu einem Kostenanstieg von 5,8 Prozent (+/- 0,6 Prozent %) pro privat Krankenversichertem führen, den die PKV-Unternehmen und die Beihilfe schultern müssten.
Weitere Details zu den Bedingungen der Ärzte können Sie hier nachlesen.
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