- Von Redaktion
- 14.09.2016 um 10:30
Milan Schneider hat sich als Elektromeister mit einem Handwerksbetrieb selbstständig gemacht. Sein Berater in Anlage- und Versicherungsfragen schlägt ihm angesichts seines Alters und seines guten Gesundheitszustandes den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung vor. Für den ledigen 27-Jährigen sei das Sparpotenzial groß, rechnet ihm sein Berater vor.
Aber stimmt das auch noch in 10, 20 oder 30 Jahren? Was passiert, wenn Schneider sich wieder anstellen lässt, wenn er heiratet oder Kinder bekommt? Oder wenn er arbeitslos wird? Und wie entwickeln sich seine Beiträge im Rentenalter, wenn ihm weniger Geld zur Verfügung steht? Kann er sich eine private Absicherung dann überhaupt noch leisten?
Der Berater hat passende Antworten parat: Ein modernes PKV-Konzept ist auf die vielfältigen Kundenbedürfnisse und Lebensereignisse ausgerichtet. Die Lebensmodelle vieler Menschen sind heute flexibler denn je. Späterer Berufseinstieg, häufige Jobwechsel und schwankende Gehälter machen heute den Standard-Lebenslauf aus. Auch die Gründung einer Familie bringt besondere Bedürfnisse mit sich.
Private Krankenversicherung muss flexibel sein
„Eine flexible Tarifwahl mit vielfältigen Wechselmöglichkeiten innerhalb der privaten Krankenversicherer ist heutzutage Standard in der Branche“, sagt Michael Schillinger, Vertriebsvorstand der Inter Versicherungsgruppe. Ein guter Tarif passe sich der Lebenssituation des Versicherten an. Die Inter etwa bietet ihre Krankenvollversicherung „QualiMed“ in den Leistungsstufen Basis, Exklusiv und Premium an. Innerhalb dieses Produktuniversums haben Versicherte variable Preisgestaltungs- und Wechselmöglichkeiten (siehe Grafik).
„Bei der Inter bietet ein Optionsrecht die Möglichkeit, zum Ende des dritten, fünften und zehnten Versicherungsjahres ohne eine erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten in jede andere ‚QualiMed‘-Variante umzustellen. Dasselbe gilt, wenn der Versicherte seine berufliche Tätigkeit wechselt“, so Schillinger.
Für spezielle Lebenssituationen gibt es zudem flexible Sonderleistungen: „Wer Elterngeld bezieht, bekommt bis zu sechs Monatsbeiträgen ohne Anrechnung auf Selbstbehalte zurück“, führt Schillinger aus. Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif sei ebenfalls möglich, genauso wie die spätere Rückkehr in die ursprüngliche Leistungsstufe – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.
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