- Von Lorenz Klein
- 23.01.2019 um 12:20
Pfefferminzia: Nachdem Ihr Unternehmen im Mai 2018 vor dem Landgericht München eine Niederlage gegen den klagenden Bund der Versicherten (BdV) einstecken mussten, endete das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München nun mit einem Erfolg. Wie bewerten Sie den Ausgang des Verfahrens?
Nicola Ferrarese: Wie bereits im Mai 2018 angekündigt, haben wir das Urteil des Landgerichts München I (Az.: 37 O 8325/17) nicht akzeptiert und vor dem Oberlandesgericht München Berufung eingelegt – mit Erfolg. In einem wegweisenden Urteil hat das OLG München (Az.: 6 U 2157/18) die Klage des BdV auf Unterlassung einer erfolgsabhängigen Vergütung bei der Tarifwechsel-Beratung durch einen Versicherungsberater insgesamt als vollkommen unbegründet abgewiesen und den BdV zur Übernahme der Kosten beider Instanzen verurteilt. Damit hat das OLG München als Berufungsgericht das falsche Urteil des LG München I vollständig aufgehoben.
Für uns ist die Sache damit klar: Unser PKV-Tarifwechsel-Service mit erfolgsbezogener Vergütung ist nicht nur fair und kundenfreundlich, sondern auch schon immer rechtlich nicht zu beanstanden gewesen. Wir behalten es selbstverständlich bei.
Worauf es beim Tarifwechsel in der PKV ankommt
Bund der Versicherten nervt Minerva
Erfolgsabhängige Vergütung bei PKV-Tarifwechsel-Beratung rechtens
Der BdV will nun allerdings vor dem BGH darauf beharren, dass es nicht sachgerecht sei, wenn sich das Honorar „letztlich danach richtet, wie hoch eine Ersparnis bei einem neuen Tarif ausfällt“. Gerd Güssler, Geschäftsführer von KVpro.de, sagte wiederum gegenüber Pfefferminzia, dass die größtmögliche Ersparnis „in über 95 Prozent der Fälle nicht das Ziel des versicherten Kunden“ sei, der Versicherte es jedoch nicht einschätzen könne, worauf dieses „zum Teil enorme Reduzierungspotential beruht“. Das mache „ein blindes Vertrauen in die Beitragsoptimierer gefährlich, deren Geschäftsmodell auf das Erzielen einer möglichst hohen Beitragsersparnis beruht“, so Güssler. Zielt dieser Vorwurf auch auf Sie?
Zunächst einmal: Minerva Kundenrechte sieht sich nicht als sogenannter Beitragsoptimierer – ich weiß offen gestanden nicht, was sich dahinter verbirgt – und Minerva Kundenrechte verfolgt auch nicht das Ziel, die größtmögliche Ersparnis für den Kunden herbeizuführen, nach dem Motto: Koste es, was es wolle. Insofern empfinde ich die Aussage von Herrn Güssler nicht als Vorwurf – uns gegenüber.
Welches Ziel verfolgen Sie stattdessen?
Minerva Kundenrechte berät langjährige, ältere Bestandskunden, deren Tarife überteuert sind, bei Tarifwechsel. Das für diese PKV-Kunden anzustrebende Ziel beim Tarifwechsel ist es, dass der Zieltarif nicht nur beitragsgünstiger ist, sondern dass dabei der bestehende versicherte Leistungsumfang im Wesentlichen unverändert bleibt und der Zieltarif für die Zukunft geringere Beitragserhöhungen als der bisherige Tarif erwarten lassen kann. In diesem Zieldreieck muss die Ersparnis größtmöglich sein. Dieses Ziel verfolgt Minerva Kundenrechte für seine Kunden. Und der Kunde bekommt auch in einer gutachterlichen Gegenüberstellung belegt, dass der Leistungsumfang im Wesentlichen unverändert bleibt und diesbezüglich die bestmögliche Beitragsersparnis erzielt wird. Unser Kunde vertraut uns zurecht – aber nicht blind.
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