- Von Lorenz Klein
- 14.03.2019 um 08:58
Beim PKV-Verband klingt das naturgemäß etwas anders:„Jeder Privatversicherte hat einen Rechtsanspruch darauf, jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichartigem (auf Wunsch auch niedrigerem) Versicherungsschutz seines Versicherungsunternehmens zu wechseln – und zwar ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartefristen. Auf diese Möglichkeit weisen die PKV-Unternehmen ihre Versicherten im Fall einer Beitragsanpassung auch stets ausdrücklich hin“, heißt es aus Berlin.
Doch auf etwas hinzuweisen ist eine Sache, den hehren Anspruch tagtäglich mit Leben zu erfüllen, eine andere. „Versicherer sind bei einem Tarifwechsel oft überfordert, da sie nicht vorbehaltlos dem Kunden die richtige Lösung anbieten können, ohne gleichzeitig die eigenen Interessen zu verraten und ihnen zuwiderzuhandeln“, stellt Branchenbeobachter Güssler fest. Auch fehle es oft an der Kenntnis der Lebensumstände und der Lebensplanung für eine passende Gesamtlösung, gibt der Analyst zu bedenken.
Was heißt schon „am günstigsten“?
Nun, da tut etwas Lob von unerwarteter Stelle sicherlich gut: „Ein strukturelles Problem haben wir beim Tarifwechsel in der PKV nicht entdeckt“, sagt Anke Puzicha von der Verbraucherzentrale. Allerdings sei von Beratern zu hören, dass Versicherten nicht immer der günstigste Tarif angeboten werde. „Eine Pflicht für den Versicherer, den günstigsten Tarif nach dem Bedarf des Versicherten vorzuschlagen, gibt es nicht“, bedauert Puzicha.
Doch was heißt schon „am günstigsten“, wenn der Tarif diesem Ziel viele Jahre später nicht mehr gerecht wird? „Ein Tarifwechsel nach 204 muss mit viel Bedacht und auf lange Sicht aus der Sicht des Kunden vorgenommen werden“, warnt Güssler. „Es sind im Kundeninteresse viele Parameter zu beachten, denn auch im neuen Zieltarif gibt es Beitragsanpassungen, und die Kunden nehmen ihre Krankheiten ja in die neuen Kollektive mit.“
Den vermeintlich günstigsten Tarif zu finden haben sich sogenannte Beitragsoptimierer zur Aufgabe gemacht. Doch ganz so einseitig will die Branche ihren Auftrag nicht definiert wissen. Gegen den gerne pauschal geäußerten Vorwurf, eine „Geiz ist geil“-Mentalität unter den Versicherten zu schüren, verwahrt man sich – so auch die als Versicherungsberaterin registrierte Minerva Kundenrechte.
Man sehe sich nicht als Beitragsoptimierer und verfolge auch „nicht das Ziel, die größtmögliche Ersparnis für den Kunden herbeizuführen nach dem Motto: Koste es, was es wolle“, sagt Geschäftsführer Nicola Ferrarese. „Minerva berät langjährige, ältere Bestandskunden, deren Tarife überteuert sind. Das anzustrebende Ziel ist hier, dass der Zieltarif nicht nur beitragsgünstiger ist, sondern dass dabei der bestehende versicherte Leistungsumfang im Wesentlichen unverändert bleibt und der Zieltarif für die Zukunft geringere Beitragserhöhungen erwarten lassen kann“, schildert er das Vorgehen seines Hauses. In diesem „Zieldreieck“ müsse die Ersparnis „größtmöglich“ sein. Der Kunde bekomme dies entsprechend in einer gutachterlichen Gegenüberstellung belegt. „Unser Kunde vertraut uns – aber nicht blind“, fügt der PKV-Experte noch hinzu.
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