- Von Lorenz Klein
- 09.05.2019 um 12:15
In Deutschland sterben jedes Jahr 110.000 bis 140.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Wissenschaftler im Deutschen Krebsforschungszentrum berechneten, dass ein Mann, der mehr als zehn Zigaretten pro Tag raucht, etwa 9,4 Jahre seiner Lebenserwartung verliert, eine Frau 7,3 Jahre.
Darauf weist die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe ihrer Verbandszeitschrift „Aktuar Aktuell“ (April 2019) hin. Demnach reduziert auch ein moderater Konsum von weniger als zehn Zigaretten pro Tag die Lebenserwartung bei beiden Geschlechtern immer noch um etwa fünf Jahre.
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Aktuare müssen gegenläufige Effekte berücksichtigen
All dies habe selbstverständlich auch Auswirkungen auf die Versicherungsleistungen in der Krankenversicherung, betonen die Versicherungsmathematiker – jedoch muss man hier genauer hinschauen, denn es ergeben sich „zum Teil gegenläufige Effekte“.
Aber der Reihe nach: Ein Raucher verursacht zunächst einmal höhere jährliche Krankheitskosten als ein (gleichaltriger) Nichtraucher. Bei der Altersgruppe der 50- bis 60-jährigen Männer belaufen sich die Mehrkosten demnach auf 10 bis 15 Prozent. Grund hierfür sind erhöhte Erkrankungsrisiken durch die schädigende Wirkung des Nikotins.
Andererseits haben Raucher, wie die Autoren eingangs anmerkten, eine geringere Lebenserwartung als Nichtraucher. Daraus folgt: Auf die Gesamtversicherungsdauer bezogen, verkürzt sich bei Rauchern auch die Leistungsphase.
Um diese beiden gegenläufigen Effekte zu beurteilen, gehen die Autoren kurz auf das Kalkulationsprinzip in der privaten Krankenvollversicherung ein. Hier gilt der Grundsatz: Mit dem Alter steigt das Krankheitsrisiko und folglich die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Das alles führt dazu, dass die sogenannten Kopfschäden mit dem Alter deutlich ansteigen. So verbrauchen beispielsweise 85- bis 89-Jährige 23 mal mehr Arzneimittel als 20- bis 24-Jährige, zitieren die Autoren der DAV aus dem Arzneiverordnungs-Report 2018 der gesetzlichen Krankenversicherung.
Allerdings sind die privaten Krankenversicherer per Gesetz dazu verpflichtet, eine konstante, also mit dem Alter gleichbleibende Prämie, kalkulieren. Dies wird erreicht, indem die Anbieter Rückstellungen für die mit dem Alter steigenden Kosten bilden. Bedeutet: Die so konstant kalkulierte Prämie fällt zu Beginn der Versicherungsdauer „zu hoch“ aus – der Mehrbeitrag wird der Alterungsrückstellung zugeführt. Mit fortschreitendem Alter entnehmen die Versicherer Mittel aus diesem Reservetopf, um die wachsende Kluft zu überbrücken.
Wie wirkt sich dieses Vorgehen nun auf die Versicherungsprämie für Raucher aus?
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