- Von Lorenz Klein
- 13.09.2017 um 17:02
Was ist geschehen?
Mit seiner Klage gegen MLP wollte der Bund der Versicherten (BdV) grundsätzlich klären lassen, was in der kommerziellen PKV-Tarifwechselberatung erlaubt ist – MLP sollte dabei offenbar als prominentes Beispiel dienen. Die Klage erfolgte, nachdem MLP auf eine vorherige Abmahnung durch die Verbraucherschützer nicht reagierte.
Bund der Versicherten verklagt MLP
„Kunden bevorzugen erfolgsabhängige Vergütung“
Bund der Versicherten nervt Minerva
Was meint das Gericht?
Das Landgericht Heidelberg wies die Klage des BdV gegen MLP zurück (Az.: 11 O 18/17).
Wie fallen die Reaktionen aus?
Der BdV wolle zunächst abwarten, bis das Urteil schriftlich vorliege, bevor man dort über das weitere Vorgehen entscheide, berichtet die Ärztezeitung.
MLP erklärte auf Anfrage von Pfefferminzia, dass man das Urteil des Landgerichts Heidelberg begrüße. Das Unternehmen sieht sich damit in seiner Position bestärkt, wonach eine Wechselberatung zu PKV-Tarifen gegen eine von MLP erhobene Servicepauschale zulässig sei. „Zugleich bestätigt das Urteil nochmals unsere Rechtsauffassung, die bereits unter anderem auf einem entsprechenden Rundschreiben der DIHK als zuständiger Aufsichtsbehörde für Versicherungsmakler fußte“, heißt es in der Stellungnahme.
Zugleich verweist MLP darauf, dass sich die Kritik des BdV „explizit nicht auf die Beratungsleistung als solche“ bezogen habe. Stattdessen sei hier „lediglich die Frage des gewerberechtlichen Status‘ aufgeworfen – am prominenten Beispiel MLP“.
Beim Wieslocher Finanzdienstleister schaut man betont gelassen auf den Streitfall. So sei man vom Vorgehen des BdV insofern überrascht gewesen, als dass man mit dem hauseigenen Servicepauschalen-Modell Ende 2015 den bis dato im Markt anzutreffenden Wechselberatungen „ganz gezielt ein kundenfreundliches Angebot“ gegenübergestellt habe.
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