- Von Oliver Lepold
- 27.09.2018 um 16:20
Vorurteil 4: Die Versorgung in der PKV unterscheidet sich gar nicht so maßgeblich vom GKV-Standard
Roß: „Doch. Während die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung stets ‚ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich‘ sein müssen, zählt in der PKV lediglich der Faktor der medizinischen Notwendigkeit bezogen auf die versicherten Leistungen. Das ist ein großer Unterschied. Und so besteht in der Privatversicherung eine sehr hohe Bandbreite der Leistungsstärke. Es gibt durchaus kostengünstige Tarife, die man noch unterhalb des GKV-Niveaus ansiedeln kann, jedoch auch sehr viele leistungsorientierte Versicherungen, die eine sehr hochwertige medizinische Versorgung im Krankheitsfall ermöglichen. Allein das Angebot an vielen Zusatzversicherungen, die GKV-Versicherte abschließen können um aus dem GKV-Bereich herausgelöste Leistungen wieder versichert in Anspruch nehmen zu können, zeigt ja, dass es Versorgungssituationen gibt, bei denen die GKV nicht leistet, eine PKV jedoch sehr wohl.
Vorurteil 5: Wer einmal in der PKV ist, kommt niemals mehr zurück in die GKV
Roß: „Falsch, ein Wechsel zurück ist gesetzlich sogar verankert für entsprechende Situationen im Verlauf des Lebens. Der Gesetzgeber will andererseits aber verständlicherweise vermeiden, dass Versicherungsnehmer in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der PKV profitieren und im Alter in die dann vermeintlich günstigere GKV zurückkehren. Privat versicherte Angestellte können jedoch zurück, wenn ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt – derzeit bei 59.400 Euro. Selbstständige können zurückwechseln, wenn sie ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eingehen und dann ebenfalls unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen. Ist man allerdings 55 Jahre oder älter, ist ein Wechsel kaum mehr möglich. Einziger Weg hier: Wer weniger als 425 Euro verdient oder einen Minijob unter 450 Euro ausübt, kann in die gesetzliche Familienversicherung des Partners aufgenommen werden.
So viel zu typischen Vorurteilen. Manche Vorzüge der privaten Krankenversicherung sind zudem weiten Kreisen der Bevölkerung unbekannt. Dazu zählt zum Beispiel die Stärkung der Eigenverantwortung. Privatversicherte können frei entscheiden, welche Leistungen sie versichern möchten. In vielen Tarifen sind Selbstbeteiligungen möglich. Wer sich dann gesundheits- und kostenbewusst verhält, verursacht weniger Ausgaben und kann eine Beitragsrückerstattung erhalten, falls in einem bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Ein weiterer Faktor ist die Aufklärung: Die PKV stellt jährlich mehr als 13,5 Millionen Euro für bundesweite Präventions-Aktivitäten zur Verfügung. Unterstützt werden zum Beispiel die die Arbeit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, der Deutschen Aids-Stiftung, die Prävention von Alkoholmissbrauch durch Kinder und Jugendliche und die Prävention von Pflegebedürftigkeit und für gesundes Älterwerden.
Dabei setzt die PKV auch eigenständige Ideen um. Die 2015 gegründete Stiftung Gesundheitswissen etwa erarbeitet laienverständliche Patienteninformationen auf Basis des aktuellen Wissensstandes. Damit spielt die PKV eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des nationalen Gesundheitsziels „Gesundheitliche Kompetenz erhöhen, Patientensouveränität stärken.“
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