- Von Juliana Demski
- 23.01.2018 um 14:24
Was ist geschehen?
Ein Privatpatient erhält von seinem behandelnden Krankenhaus individuell zubereitete Krebsmedikamente. Auf diese rechnet es eine Umsatzsteuer von mehr als 7.500 Euro an. Laut eines älteren Urteils vom Bundesfinanzhof (Aktenzeichen V R 19/11), ist das allerdings nicht rechtens.
Welche Krankenkassen in finanziellen Schwierigkeiten stecken
Der Patient weiß zunächst nichts von der Umsatzsteuerfreiheit und zahlt den gesamten Betrag. Erst seine private Krankenversicherung merkt den Fehler bei der Rechnungsprüfung. Sie will dem Patienten die unnötige Belastung ersparen und zahlt zunächst, fordert aber vom Krankenhaus die Umsatzsteuer zurück. Diese weigert sich, und der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein gibt dem Versicherer recht (Aktenzeichen 4 U 69/17) und verweist auf das Urteil vom Bundesfinanzhof aus dem Jahre 2014. Die Herstellung sowie die Verabreichung der sogenannten Zytostatika sind danach umsatzsteuerfrei. Das Krankenhaus muss also doch die 7.500 Euro an die Versicherung zurückzahlen.
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