- Von Lorenz Klein
- 20.10.2017 um 15:31
Die Feinheiten des deutschen Gesundheitssystems zu verstehen, ist für viele Krankenversicherte – sei es gesetzlich oder privat versichert – eine Aufgabe, an der sie (verständlicherweise) kapitulieren müssen.
„Nur für Beamte ist die PKV in aller Regel günstiger als die gesetzliche“
„Warum geben so viele Makler das PKV-Geschäft auf?“
Der Druck auf die Beiträge in der PKV wächst
Insofern traf die Augsburger Allgemeine offenbar einen Nerv bei ihren Lesern als sie diese dazu animierte, über eine Experten-Hotline ihre teils sehr persönlichen Fragen rund ums Thema Krankenversicherung zu stellen.
„Sehr viele Anrufe von Privatversicherten drehten sich immer wieder um die gleiche Frage“, berichtet die Zeitung – nämlich darum, ob und wann es noch möglich ist von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln. Doch schon die erste Frage, die der Bericht aufgreift, mündet in eine Antwort, die beispielsweise bei versierten Versicherungsmaklern kräftiges Stirnrunzeln auslösen dürfte.
Die Frage lautete so:
„Seit 30 Jahren bin ich privat krankenversichert. Jetzt bin ich Rentnerin und habe Probleme, die Beiträge zu bezahlen. Meine Selbstbeteiligung ist bereits sehr hoch. Kann ich in die gesetzliche Kasse wechseln?“
Die Antwort der Experten ist eindeutig: „Nein, das geht leider nicht mehr.“
Wer über 55 Jahre alt sei, habe nur noch die Chance, auf dem Wege der Familienversicherung in die Gesetzliche zurückzukehren, erklären die Experten. Bedingung sei dabei jedoch, dass keine monatlichen Einkünfte über 425 Euro vorliegen. Hierzu zählten auch Zinsen oder Mieteinnahmen.
So weit so gut. Um der Anruferin eine Alternative zu bieten, verweisen die Experten schließlich auf den Basis-/Standardtarif. Die Frau solle sich ein entsprechendes Angebot ihres Versicherers geben lassen, so der telefonische Rat. „Sie wären dann zwar bei einem privaten Anbieter versichert, bekämen aber die Leistungen der gesetzlichen Kasse“, heißt es. Positiv sei zudem, dass der Versicherer bei einem Wechsel in den Standardtarif die Alterungsrückstellungen der Frau berücksichtigen müsse. „Darauf sollten Sie achten“, fügen die Experten noch hinzu. Offenbar fällt dem Gremium aber nicht ein, auf die Möglichkeit eines anbieterinternen Wechsels in einen günstigeren Tarif mit vergleichbarem Leistungsniveau (das zugleich oberhalb des Basis-/Standardtarifs liegt) hinzuweisen.
Dabei räumt das Versicherungsvertragsgesetz seit 2009 jedem Versicherten dieses Recht ein. Auch hier gilt, dass dem Versicherungsnehmer alle bis dahin erworbenen Rechte – und vor allem seine Alterungsrückstellungen – erhalten bleiben müssen.
„Bei einem Wechsel innerhalb Ihrer Versicherungsgesellschaft werden Ihre Alterungsrückstellungen auf den neuen Tarif übertragen“, stellt beispielsweise die als Versicherungsmakler registrierte Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten auf ihrer Webseite klar. Für gesunde Versicherungsnehmer sei sogar der Wechsel in einen günstigeren Tarif mit höherem Leistungsumfang als bisher möglich, heißt es dort. Versicherte mit Vorerkrankungen müssten sich hingegen bei einem internen Tarifwechsel darauf einstellen, dass sie dabei „möglicherweise auf die Mehrleistungen im neuen Tarif verzichten, um der Erhebung eines Risikozuschlags zu entgehen“.
Wer dem Kreis der Experten angehörte, geht aus dem Beitrag im Übrigen nicht hervor.
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