- Von Juliana Demski
- 29.10.2018 um 11:52
Ein fiktives Einkommen von 2.284 Euro im Monat – von soviel Geld gingen die Krankenkassen bisher aus, wenn es um ihre selbstständigen Versicherten ging. Für viele Unternehmer war das deutlich mehr als in der Realität – trotzdem entstanden so monatliche Beiträge in Höhe von 400 bis 420 Euro, die jeder Selbstständige zahlen musste. Mit dem neuen Versicherten-Entlastungsgesetz wird das ab 2019 anders laufen.
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Das ändert sich für gesetzlich Krankenversicherte ab 1. Januar 2019
Über diese Thematik hat Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur des Verbraucherportals „Finanztip“, für Spiegel Online einen Beitrag verfasst. Dort erklärt er, dass dieses Gesetz nebenbei auch für den Rückgang zur paritätischen Finanzierung in der Krankenversicherung sorgen wird. Hier teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab 2019 wieder die Kosten für den Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Da aber Selbstständige keinen Chef hätten, mit dem sie sich die Beiträge teilen könnten, habe sich die Regierung eine Sonderregelung überlegt.
Zunächst habe man, so Tenhagen, das fiktive Mindesteinkommen von 2.284 Euro auf 1.142 Euro im Monat halbieren wollen. In letzter Minute sei die Regierung dann noch einen Schritt weitergegangen: „Sie senkten das fiktive Einkommen ab 2019 auf 1.038,33 Euro im Monat. Im Fachjargon heißt das: Mindestbemessungsgrundlage“, schreibt der Experte in seinem Beitrag. Mit der neuen Zahl gelte jetzt für Selbstständige die gleiche Grenze wie für alle anderen freiwillig Versicherten wie Rentner oder Studierende.
Eine weitere Neuerung:
Auch die bisherige Unterscheidung zwischen Selbstständigen und teilweise Selbstständigen sei aus dem Sozialgesetzbuch gestrichen worden, so Tenhagen. Und weiter: „Mit dem Satz für das fiktive Einkommen fällt nun auch der zu zahlende monatliche Mindestbeitrag, der damit bei knapp 160 Euro liegt, inklusive Pflegeversicherung bei um die 190 Euro.“
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