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  • Von Redaktion
  • 17.12.2015 um 16:15
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Nachdem bereits einige Private Krankenversicherer (PKV) damit begonnen haben die Beiträge anzuheben, ist das Thema Tarifwechsel wieder in aller Munde. Da es im Zuge des Wechselgeschäfts jedoch auch immer mal wieder zu fragwürdigen Werbemethoden kommt, haben sich nun die Verbraucherschützer eingeschaltet und den ersten Tarifwechsel-Anbieter abgemahnt.

Der Bund der Versicherten (BdV) hat den Tarifwechsel-Anbieter Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten (DGFP) wegen unlauterer Werbemethoden abgemahnt. Daraufhin gab das Unternehmen eine Unterlassungserklärung ab.

Was hat die DGFP falsch gemacht?

Laut BdV soll auf den Werbeflyern der Firma der Hinweis gefehlt haben, dass es sich um einen Versicherungsmakler handele. Zudem soll das Unternehmen mit unseriösen Hochrechnungen gearbeitet und so dem Verbraucher unrealistische Einsparungen beim Tarifwechsel glaubhaft gemacht haben. Flyer und Webseite sollen jedoch inzwischen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend aktualisiert sein.

Warum hebt die PKV die Beiträge an?

Gestiegene Gesundheitsausgaben und die anhaltend niedrigen Zinsen nagen an den Reserven der Privaten Krankenversicherer. Aus diesem Grund reagieren sie mit Beitragserhöhungen, welche bei einigen wenigen Gesellschaften gar zwischen 20 und 50 Prozent liegen können. Die Masse jedoch, wird ihre Beiträge wohl eher stabil halten oder lediglich moderat anheben.

Was rät der BdV?

Der BdV rät Verbrauchern, sich objektiv, unabhängig und seriös beraten zu lassen. Ansprechpartner seien beispielsweise die Verbraucherzentralen und behördlich zugelassene Versicherungsberater (www.bvvb.de).

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