- Von Redaktion
- 12.08.2016 um 15:11
Wenn man als Privatpatient eine verspätete, längst vergessene Rechnung bekommt, heißt das noch lange nicht, dass man nicht mehr zahlen muss. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt bei Rechnungen in der privaten Krankenversicherung nämlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren an. Diese geht auch erst mit dem Ende des Jahres vorbei, in dem der Anspruch auf die Rechnung entstanden ist.
Blöd kann das für Patienten sein, wenn der Krankenversicherer die Rechnung dann mit einer bereits ausgezahlten Beitragsrückerstattung für ein leistungsfreies Jahr verrechnet. Eventuell fordert er die Beitragsrückerstattung nämlich zurück.
Denn: Es gilt gleiches Recht für alle, und auch die PKV des Vertrauens muss alte Rechnungen noch begleichen. Der Patient kann schließlich nichts dafür, wenn sie zu spät eintrudeln.
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