- Von Oliver Lepold
- 07.06.2021 um 13:27
Es liegt in der Natur der Dinge, dass alles teurer wird – auch wenn die Inflation zuletzt überschaubar geblieben ist, zieht sie nun wieder an. Die private Krankenversicherung (PKV) wird in den Medien gern als ein besonders anschauliches Beispiel für übermäßige Teuerungen dargestellt. Makler werden daher von ihren Kunden häufig mit Fragen zu Beitragsanpassungen konfrontiert. In diesem Fall sollten sie ihnen dann nachvollziehbare Erklärungen liefern können.
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Ein Blick auf die Zahlen: Die PKV-Beiträge nahmen in den zehn Jahren zwischen 2011 und 2021 um durchschnittlich 3,0 Prozent pro Jahr je Vollversicherten zu. Im gleichen Zeitraum stieg das Beitragsniveau in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 3,3 Prozent an. Ja, das sind Zahlen des PKV-Verbands, doch sie werden von einer Studie des unabhängigen privatwirtschaftlichen Forschungsinstituts IGES unterstützt. Für den um drei Jahre versetzten Zeitraum zwischen 2008 bis 2018 wurde hier eine durchschnittliche Beitragserhöhung in der GKV um 3,5 Prozent pro Jahr festgestellt, gegenüber 2,3 Prozent in der PKV.
Wann konkret wird erhöht?
Als Hauptgründe für Beitragsanpassungen gelten neben einer gestiegenen Inanspruchnahme von Leistungen auch steigende Kosten im Gesundheitswesen. Letztere sind unter anderem auf die Weiterentwicklung der Medizin und den Einsatz neuer Technologien zurückzuführen. Auch die stetig steigende Lebenserwartung erhöht die Gesundheitskosten. Es ist gesetzlich geregelt, wann PKV-Anbieter Beiträge erhöhen dürfen, dann nämlich, wenn entweder bei den Versicherungsleistungen oder bei der Sterbewahrscheinlichkeit der sogenannte auslösende Faktor anspricht.
Versicherer überprüfen demnach jährlich neben der Veränderung der Lebenserwartung auch, in welchem Verhältnis die kalkulierten und die gezahlten Leistungen stehen. Dieser Vergleich erfolgt nicht für den Tarif, sondern für sogenannte Beobachtungseinheiten je Tarif, also zum Beispiel für Kinder und Erwachsene.
Kommt es bei der Gegenüberstellung der Versicherungsleistungen zu einer Abweichung von mindestens 10 Prozent, sind alle Rechnungsgrundlagen der betroffenen Beobachtungseinheit zu überprüfen. Versicherer können allerdings auch einen geringeren Wert, etwa 5 Prozent, in den Versicherungsbedingungen definieren. Bei der Sterbewahrscheinlichkeit erfolgt eine Überprüfung stets bereits bei einer Abweichung von über 5 Prozent.
System führt zu sprunghaften Anpassungen
Spricht mindestens einer der zuvor genannten auslösenden Faktoren an, müssen die Versicherer alle Rechnungsgrundlagen prüfen. Wenn die Veränderung nicht nur vorübergehend ist, müssen die Beiträge angepasst werden. Diese gesetzlichen Vorgaben führen dazu, dass Beiträge häufig nicht jährlich, sondern sprunghaft nach einigen Jahren angepasst werden – was wiederum regelmäßig für große Schlagzeilen sorgt und bei den Kunden von Maklern häufig Erklärungsbedarf auslöst.
Bei der Nachkalkulation der jeweiligen Tarife werden sämtliche in die Kalkulation eingehenden Rechnungsgrundlagen aktualisiert. So wirkt sich dann zum Beispiel auch eine Senkung des Rechnungszinses bei der Beitragsanpassung aus.
Aber es gibt Maßnahmen, die die Beiträge gerade im Alter bezahlbar halten. In der PKV werden Altersrückstellungen gebildet, das heißt die Beiträge enthalten einen Sparanteil, der ertragsbringend angelegt wird, bis er im Alter benötigt wird. Darüber hinaus wird in der Krankenvollversicherung auch ein gesetzlicher Zuschlag von 10 Prozent erhoben. Dieser dient der zusätzlichen Vorsorge für das Alter. Er entfällt ab dem 1. Januar des Jahres, in dem die versicherte Person 61 Jahre alt wird. Ab einem Alter von 65 werden die Beiträge mit diesen Mitteln möglichst konstant gehalten.
Mit Renteneintritt entfallen zudem Beiträge für das Krankentagegeld, von der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es darüber hinaus einen Zuschuss zur PKV. Zusätzlich können Krankenvollversicherte ihre Beiträge im Alter um einen festen Betrag reduzieren, indem sie ihren Versicherungsschutz um spezielle Möglichkeiten einer Beitragsentlastung ergänzen.
Beamte haben gute Karten
Für Beamte, die dank des Beihilfe-Systems einen Teil ihrer Gesundheitskosten von ihrem Dienstherrn erhalten, sind die Aussichten auf stabile Beiträge noch günstiger. Denn ihr Beihilfebemessungssatz ist im Ruhestand höher. Demzufolge müssen sie im Alter weniger Eigenleistung für ihren privaten Krankenversicherungsschutz aufbringen.
Laut der Marktanalysten des Map-Reports stiegen für einen Bundesbeamten die Beiträge von 2000 bis 2020 jährlich um durchschnittlich 2,94 Prozent. Zum Jahresanfang 2020 waren es 3,85 Prozent. In der stationären Zusatzversicherung stiegen die Beiträge demnach in den vergangenen 20 Jahren durchschnittlich um 0,31 Prozent pro Jahr. Die erwiesenen moderaten Steigerungen und das System der Altersrückstellungen in der PKV sollten Maklern daher helfen, hartnäckige Vorurteile zu entkräften.
Mark Werner
Vor 3 JahrenSorry, aber der Artikel ist wieder reine Propaganda pro PKV. Hat mit der Wahrheit nur wenig zu tun.
Die Wirtschaftswoche, immerhin nicht irgendein Schmierblatt, kam vor weniger als 5 Jahren zu ganz anderen Schlüssen: https://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/krankenversicherung-warum-sich-die-pkv-kaum-noch-lohnt/14642206-all.html
Die PKV wird zunehmend teuer und zwar deutlich.
Horst Otto
Vor 3 JahrenIch stimme Herrn Werner absolut zu. Mein AXA-Beitrag lag 2010 bei 122,41 € (ich habe eine hohe SB); für 2021 zahle ich mittlerweile 364,69 €. Rechnen Sie mal diese Steigerung für elf Jahre aus. Wenn das so weitergeht, werde ich die Beiträge in 20 Jahren nicht mehr bezahlen können.
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kommentierenMark Werner
Vor 3 JahrenSorry, aber der Artikel ist wieder reine Propaganda pro PKV. Hat mit der Wahrheit nur wenig zu tun.
Die Wirtschaftswoche, immerhin nicht irgendein Schmierblatt, kam vor weniger als 5 Jahren zu ganz anderen Schlüssen: https://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/krankenversicherung-warum-sich-die-pkv-kaum-noch-lohnt/14642206-all.html
Die PKV wird zunehmend teuer und zwar deutlich.
Horst Otto
Vor 3 JahrenIch stimme Herrn Werner absolut zu. Mein AXA-Beitrag lag 2010 bei 122,41 € (ich habe eine hohe SB); für 2021 zahle ich mittlerweile 364,69 €. Rechnen Sie mal diese Steigerung für elf Jahre aus. Wenn das so weitergeht, werde ich die Beiträge in 20 Jahren nicht mehr bezahlen können.
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