- Von Redaktion
- 29.10.2015 um 09:30
Gliedertaxe und Progression
Weiteres Kriterium ist die Gliedertaxe. Sie beschreibt, wie sehr der Versicherte durch den Unfall in seiner Leistung eingeschränkt ist, wenn er etwa einen Finger verliert. Im Fall des Daumenunfalls von Manuela gibt der GDV einen Invaliditätsgrad von 20 Prozent vor. Der Tarif „P500 XXL Maxi Taxe“ der Interrisk hingegen ordnet dem Daumen einen Invaliditätsgrad von 45 Prozent zu. Beim speziell auf Hände ausgelegten Tarif „P 350 Best Selection Gliedertaxe Hand“ des Versicherers Janitos sind es sogar 60 Prozent.
Vierter wichtiger Faktor ist die Progression. So erklärt Seidler: „Bei vereinbarter Progression steigen die Leistungen mit zunehmender Invalidität überproportional an. Hintergrund ist, dass schwere Unfälle mit hohen Invaliditätsgraden auch höhere Kosten nach sich ziehen können.“
Bei einer Invalidität bis 25 Prozent ist die Progression bei den meisten Versicherern gleich. Darüber hinaus gibt es jedoch unterschiedliche Progressionsstufen. So sind die klassischen Staffeln 225, 350 und 500 Prozent. Janitos beispielsweise hat dieses Konzept aber noch um die Stufen 600 und 1.000 Prozent erweitert. Wie hoch die Progression gewählt sein sollte, hängt laut Seidler vom Absicherungsziel ab: „Will ein Kunde nur im schlimmsten Fall eine hohe Leistung erhalten, könnte eine hohe Progressionsstaffel zielführend sein.“
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