- Von Redaktion
- 21.10.2015 um 17:45
Continentale mit neuer Gewerbe-Haftpflichtversicherung
Die Continentale bietet einen neuen gewerblichen Haftpflichttarif für kleine und mittelgroße Unternehmen an. Mit Deckungsbausteinen können Tischlereien, Bauhandwerke oder Rechtsanwaltskanzleien den Schutz ihren Bedürfnissen anpassen.
Neu dabei ist die Versicherung von Schäden an beweglichen Mietsachen. So deckt der Tarif mit bis zu 100.000 Euro Schäden an gemieteten Spezialmaschinen wie Bagger sowie an geliehenen Musikanlagen in der Gastwirtschaft ab. Schäden durch Brand, Explosion und Leitungswasser sind ebenfalls mitversichert.
Wifo bietet Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte
Das Dienstleistungsunternehmen Wifo hat eine neue Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte, Angestellte und freie Mitarbeiter in Einzelpraxen aufgelegt.
Der neue Tarif versichert unter anderem Insolvenzverwalter, Treuhänder, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger und -verwalter, Vormunde, Betreuer, Pfleger und Aufsichtsräte.
Die Versicherungsnehmer können die Höhe des Selbstbehalts selbst auswählen. Sie liegt zwischen 250 und 1.500 Euro. Die jährliche Prämie wird anhand des Jahresnettohonorarumsatzes gerechnet. Mit einer Deckungssumme bis zu 1, 5 Millionen Euro deckt der Tarif immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld, Sach- und Vermögensschäden an Akten sowie Anderkonten ab.
Degenia schützt vor finanziellen Folgen beim Sportunfall
Die Degenia hat ein neues Sportunfall-Tagegeld im Angebot. Es richtet sich an Mitglieder von Sportvereinen. Profisportler sowie Fitness-Studio-Mitglieder sind von dem Schutz ausgenommen.
Je nach Gefahrengruppe des Sportvereins beziehungsweise der Sportart betragen die Prämien zwischen 25 und 35 Euro im Jahr. Das ausgezahlte Tagegeld im Leistungsfall berechnet sich aus der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Regelentgelt der vergangenen zwölf Monate vor der Arbeitsunfähigkeit nach dem Unfall und dem ausgezahlten gesetzlichen Krankentagegeld. Maximal versicherbar sind 30 Euro pro Tag. Das Differenztagegeld wird gezahlt, solange der Verunglückte gesetzliches Krankentagegeld bezieht, maximal jedoch für 78 Wochen.
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