- Von Juliana Demski
- 20.08.2018 um 12:34
Wer privat versichert ist, muss die Kosten für Behandlungen oft vorstrecken. Nicht selten kommt es außerdem zu Unstimmigkeiten zwischen Arzt und Versicherung. Die Verbraucherzeitschrift Finanztest rät vor diesem Hintergrund, dass Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PKV) bei teuren Behandlungen vorab die Kostenübernahme klären sollten.
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PKV-Versicherte können sich demnach für Behandlungen, die mehr als 2.000 Euro kosten, vom Arzt einen Kostenvoranschlag ausstellen lassen. Diesen sollten sie dann der Versicherung geben, welche innerhalb von vier Wochen die Kostenübernahme zu- oder absagen muss.
Ein weiterer Tipp der Zeitschrift: Patienten sollten jede Rechnung genau überprüfen, bevor sie zahlen. Auch sollten sie nie ins Minus gehen, sondern im Zweifel lieber die Klinik oder den Arzt um Aufschub bitten. Denn spätestens einen Monat nach Einreichen der Rechnung könnten Privatversicherte eine Abschlagszahlung einfordern.
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