Ärzte im OP-Saal: Nicht immer läuft die Kostenübernahme durch einen Versicherer schnell ab. © Pixabay
  • Von Juliana Demski
  • 20.08.2018 um 12:34
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Privatpatienten, die eine teure Arztbehandlung benötigen, sollten vorab einen Kostenvoranschlag einfordern. Das empfiehlt die Verbraucherzeitschrift Finanztest. Warum, das erfahren Sie hier.

Wer privat versichert ist, muss die Kosten für Behandlungen oft vorstrecken. Nicht selten kommt es außerdem zu Unstimmigkeiten zwischen Arzt und Versicherung. Die Verbraucherzeitschrift Finanztest rät vor diesem Hintergrund, dass Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PKV) bei teuren Behandlungen vorab die Kostenübernahme klären sollten.

PKV-Versicherte können sich demnach für Behandlungen, die mehr als 2.000 Euro kosten, vom Arzt einen Kostenvoranschlag ausstellen lassen. Diesen sollten sie dann der Versicherung geben, welche innerhalb von vier Wochen die Kostenübernahme zu- oder absagen muss.

Ein weiterer Tipp der Zeitschrift: Patienten sollten jede Rechnung genau überprüfen, bevor sie zahlen. Auch sollten sie nie ins Minus gehen, sondern im Zweifel lieber die Klinik oder den Arzt um Aufschub bitten. Denn spätestens einen Monat nach Einreichen der Rechnung könnten Privatversicherte eine Abschlagszahlung einfordern.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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